Mobbing in der Schule - psychische Belastung

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Sohn besucht mit elf Jahren die siebte Klasse eines Hamburger Gymnasiums. Er wird von Schülern aufgrund seines Alters gemobbt, Lehrer unterstützen dies teilweise durch peinliche Stigmatisierungsversuche. Diesem Druck zu widerstehen stellt für einen elfjährigen eine heftige Herausforderung dar, mit der Folge, dass Zeugnisse schlechter werden, obwohl seine Leistungsfähigkeit noch von niemandem angezweifelt wurde.

Ich mache zwei Gründe dafür aus: Zum einen teils unfaire Bewertungen, zum anderen der massive Druck durch die Mitschüler. Um mir hier ein besseres Urteil erlauben zu können, habe ich um einen Klassenspiegel in einem bestimmten Fach gebeten. Der Fachlehrer verweigert diesen mit der Begründung er dürfe ihn nicht herausgeben, der Schulleiter mit der Begründung es sei üblich, den Klassenspiegel nicht herauszugeben. Allerdings wurde in den letzten Wochen bei fast jeder Arbeit eben der Klassenspiegel publiziert. Ich fühle mich in meiner Pflicht, mich um die Ausbildung meines Sohnes zu kümmern, behindert. Hätte ich eine Chance zu klagen mit dem Ziel der Herausgabe der geforderten Informationen?

Antwort des Anwalts

Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Klassenspiegels besteht leider nicht, abgesehen von der Frage, ob dieser wirklich aussagekräftig sein kann. Die Erstellung eines solchen liegt im Ermessen der Schulbehörde, bzw. des einzelnen Klassenleiters; ein recht hierauf ist nicht ableitbar.

Situationen wie der Ihres Sohnes begegnet man am besten mit folgenden Maßnahmen:

  1. Gesuch um Überprüfung der Bewertung einzelner Arbeiten durch den beauftragten Lehrer; in der Regel muss eine solche Nachprüfung erfolgen und zwar am Maßstab der übrigen Bewertungen der Mitschüler; diese Bewertung muss offengelegt werden.
    Einen Antrag sollten Sie schriftlich stellen. Sollte dem nicht entsprochen werden, müssten die Gerichte angerufen werden.

  2. Führen eines Mediationsgesprächs mit der Schulleitung.

  3. Notfalls: psychologische Überprüfung und Verifizierung der Mobbing-Situation durch einen Psychologen, falls die Schule Maßnahmen verweigert. Eventuell wäre ein vorheriger Anwaltsschriftsatz hilfreich.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice