Ist das Abhören eines Handys strafbar?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Was kann ich unternehmen, wenn ich erfahren habe, dass die Exfrau meines Lebenspartners jemanden beauftragt hat, mich über mein Handy zu überwachen, Gespräche abgehört und mitgezeichnet wurden und sie diese unter anderem an meinen Arbeitgeber geschickt hat. In wie weit sind solche Aktivitäten überhaupt erlaubt?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

  1. Das Abhören eines Handys ist strafbar nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB). Die Straftat kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Sie können Ihren Verdacht also bei der Polizei oder besser bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, sollten ihn aber nur als Verdacht äußern, also keine direkte Beschuldigung aussprechen, da Sie keine Beweise für eine begangene Straftat haben.

Wenn Sie eine Strafanzeige stellen möchten, sollten Sie auch einen Strafantrag stellen, da die Straftat in der Regel nur auf Antrag verfolgt wird.

  1. Sie können sich bei Ihrem Handyhersteller und / oder Mobilfunkprovider über geeignete technische Mittel informieren, die gegen das Ausspähen Ihrer Daten helfen, wenn Sie wieder ein Handy anschaffen möchten.

  2. Was im Einzelnen neben der unter 1. genannten Strafanzeige möglich ist, hängt davon ab, was abgehört worden ist und was für Folgen eine Mitteilung hierüber an Dritte wie Ihren Arbeitgeber dies hat;

es kommt namentlich ein Schadensersatzanspruch in Betracht, wenn Ihnen durch das Verhalten der Frau ein Schaden entstanden ist,

sowie ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch auf Beendigung der Maßnahmen, den Sie über einen Rechtsanwalt geltend machen können.

Beide Ansprüche können nötigenfalls, bei ausreichender Beweislage, auch gerichtlich verfolgt werden.

  1. Das Entgegennehmen der Daten, in welcher Form auch immer, und das Hören durch Ihren Arbeitgeber ist nicht strafbar.

Eine Strafbarkeit Dritter wie des Arbeitgebers kommt aber dann in Betracht, wenn die Gespräche verwendet und / oder veröffentlicht werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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