Hundeangriff - Polizei unternahm nichts - an wen muss ich mich wenden ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 14.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Frau wurde heute von einem Hund angefallen. Sie konnte sich mit Ihrer Handtasche wehren die massiv beschädigt wurde. Da dieser Hund sehr aggressiv ist und ich gerne verhindern möchte, dass das nächste Mal ein Kleinkind Schaden trägt, bitte ich Sie hier um Hilfe.

Die Polizei hat keine Anzeige aufgenommen mit der Begründung: "Es wurde ja nur die Handtasche beschädigt."
Was kann ich tun?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

in einem Fall, wie dem Ihren ist das Ordnungsamt der geeignete Ansprechpartner.
Wobei es darauf ankommt, daß der angreifende Hund sich auf öffentlichem Gelände befand. Den bissigen Hund auf öffentlicher Fläche herumlaufen zu lassen, gefährdet die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Da muss das Ordnungsamt mit geeigneten Mitteln eingreifen. Das werden vor allem erstmal Auflagen für den Hundehalter sein.

Sie sollten also den Vorfall dem Ordnungsamt melden unter Betonung, daß es sich um einen Angriff auf öffentlicher Fläche handelt. Damit wären Sie auch ihrer gesellschaftlichen Pflicht nachgekommen. Erfahrungsgemäß sind viele Ordungsämter zu träge sich solcher Fälle anzunehmen. Also scheuen Sie sich ggf. nicht zu fragen, ob die Ordnungsamtsbeamten die Verantwortung tragen wollten, wenn der Hund ein Kind oder einen gebrechlichen Renter angeht und schwer verletzt.

Zusätzlich können Sie auch den Amtstierarzt wegen des aggressiven Hundes informieren.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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