Gebühren bei Nichtnutzung von Konto

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Sohn hat im Jahre 2010 mit 17 Jahren bei „Click and buy" einen Account eröffnet. Weil dies aber erst ab 18 Jahre möglich war, hat er bei der Angabe seines Geburtsjahres gemogelt und es mit 1992 angegeben.

Er hat das getan, um sich zwei- oder dreimal Apps für 49ct kaufen zu können. Er hat „Click and buy“ mit seinem Girokonto verknüpft und alles wurde ordnungsgemäß bezahlt. Dann hat er den Account lange nicht genutzt.

Schließlich wollte er sich einloggen, um den Account zu kündigen. Beim Einlogg-Vorgang wird das Geburtsdatum abgefragt. Dabei hat er nun dummerweise sein richtiges Geburtstdatum eingegeben. Nach drei Fehlversuchen ist der Account deshalb gesperrt worden. Er hat bei der Hotline von „Click and buy" angerufen, die ihm gesagt hat, er solle seinen Personalausweis faxen, dann würde der Account wieder freigeschaltet.
Das hat mein Sohn sich nicht getraut und einfach gar nichts gemacht. Nun hat er eine E-Mail bekommen, dass für das Konto – sobald es zwölf Monate nicht benutzt wird – Gebühren von monatlich einem Euro anfallen. Er kann laut AGB das Konto nur kündigen, wenn er sich einloggt.
Eine finanzielle Problematik ist bisher nicht eingetreten, es geht lediglich darum, wie er aus diesem Vertrag - falls der gültig ist - herauskommt und ob mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Wie soll er bzw. ich als seine Mutter vorgehen?

Antwort des Anwalts

Empfohlen wird die Mitteilung der Feststellung der Unwirksamkeit des mit einem Minderjährigen geschlossenen Vertrags, und hilfsweise eine formelle Kündigung *1) des Accounts durch den Sohn sowie Erklärung des Widerrufs nach Fernabsatzgesetz.

Empfohlen wird ein formelles Einwurfeinschreiben an die Gesellschaft selbst. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass der Sohn bei Abschluss des Vertrags unter 18 Jahre alt war.

Das Schreiben sollte an die im Impressum geführte Gesellschaft gerichtet werden.

Da der Sohn nun volljährig ist, kann und sollte er dies selbst tun. Die Einzelheiten entnehmen Sie den im Internet gelisteten allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft.

Ferner sollte in dem Anschreiben um Löschung sämtlicher datengeschützter Informationen gebeten werden und erklärt werden, dass keine wirksame Einwilligung mit der Verwendung der Daten erteilt worden war, da der Sohn zu diesem Zeitpunkt minderjährig war, und einer weiteren Verwendung der Daten nicht zugestimmt wird.

Rechtlich ist eine Beschränkung in den AGB der Gesellschaft der Kündigung nur durch Einlogg-Vorrichtungen unzulässig, solch eine Einschränkung ist eine unangemessene Benachteiligung des Kunden nach § 307 BGB.

Belege brauchen und sollten Sie derzeit nicht hinzuzufügen.

Die Gesellschaft sollte so wenige Informationen wie möglich erhalten, da das dann erfahrungsgemäß erst recht zweckentfremdet wird.

Wenn z.B. die gegenwärtige Adresse des Sohns nicht bekannt ist, sollte sie nicht im Wege der Kündigung offen gelegt werden. Wenn es – wider Erwarten – vor Gericht geht, reicht es dann aus, dort das Alter nachzuweisen.

Der Vertrag Ihres minderjährigen Sohns war zunächst vermutlich schwebend unwirksam, § 108 BGB *2).

Der Vertrag weder von den Eltern genehmigt worden und wird von ihm selbst auch nicht genehmigt.

Beobachten Sie das Bankkonto und widersprechen Sie gegebenenfalls etwaigen weiteren Abbuchungen.

Ich darf noch einschränkend vermerken, dass diese Auskunft sich auf die Bewertung nach deutschem Recht beschränkt. Insoweit die Anwendung englischen Rechts vereinbart wurde, sollte/ könnte ein englischer Kollege befragt werden. *3). Diese Vereinbarung dürfte ebenfalls nach deutschem Recht ungültig sein.

Nach den Umständen erscheint aber die Verwendung der englischen Limited vermutlich sowieso nur eine Umgehung deutschen Rechts zu sein, denn die Verantwortlichen Geschäftsführer haben deutsche Telefonnummern hinterlegt.

Abschließend möchte ich noch auf die Möglichkeit hinweisen, den Ombudsmann anzurufen, das ist eine Schlichtungseinrichtung.

Beanstandet werden könnte mit solch einer Beschwerde der Ausschluss einer „normalen“ Kündigungsmöglichkeit sowie die Versagung der Login-Daten.

Das hat aber wohl nur einen Sinn, wenn eine Fortsetzung des Vertrags von dem Sohn gewünscht wird, was wohl nicht der Fall zu sein scheint.

*) Unter meiner Antwort befinden sich:

Fußnoten, Zitate von einschlägigen Gesetzestexten, Urteilen, weiterführende Literatur, Links im Internet etc.

*1) http://www.clickandbuy.com/DE_de/service/hilfekontakt/hilfe-fuer-kunden.html

Wie kündige ich mein ClickandBuy-Konto?

Die Kündigung Ihres ClickandBuy-Kontos können Sie im Servicebereich unter „Einstellungen“ veranlassen. Sollte eine Kündigung über den Servicebereich nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular auf unserem Online-Portal www.clickandbuy.com. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder für ClickandBuy entscheiden, können Sie sich jederzeit wieder kostenlos registrieren.

  1. Kündigung

13.1 Diese Vereinbarung (AGB) ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und bleibt wirksam,
bis sie entweder durch ClickandBuy oder durch den Nutzer wie folgt gekündigt
wird:
13.2 Durch den Nutzer: Sie können Ihr Konto auflösen und dadurch zu jeder Zeit
diese AGB (und damit Ihr Recht, den Service zu nutzen) kündigen, indem Sie unserer
Kundenbetreuung diesbezüglich eine Mitteilung über das Kontaktformular auf unserer
Website übersenden. Insbesondere sind Sie dazu berechtigt, diese AGB zu jedem
Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsbeginn zu kündigen, indem Sie Ihre
diesbezügliche Absicht der oben genannten Kundenbetreuung mitteilen.

§ 108 BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

*3) 15.3 Geltendes Recht: Diese AGB (und damit Ihre Vereinbarung mit uns) unterliegen
den Gesetzen von England und Wales und werden diesbezüglich ausgelegt. Alle Forderungen,
die im Zusammenhang mit diesen AGB, mit dem Angebot des Service, oder
mit Ihrem Nutzerkonto entstehen oder sich darauf beziehen und die sich nicht durch
Anfrage bei unserer Kundenbetreuung lösen lassen, werden durch den Financial Ombudsman
Service oder durch die Gerichte Englands beigelegt.

*4) 15.2 Beschwerdestelle (Ombudsman): Der Financial Ombudsman Service ist eine unabhängige Beschwerdestelle, die dabei hilft, Beschwerden zu schlichten, die zwischen
Kunden und von der FSA regulierten Firmen auftreten. Falls es uns nicht möglich sein
sollte, Ihrer Beschwerde zufriedenstellend abzuhelfen, können Sie außerdem berechtigt
sein, Ihre Beschwerde an den Financial Ombudsman Service weiterzuleiten, und
zwar auf dem Postweg an The Financial Ombudsman Service, South Quay Plaza, 183
Marsh Wall, London E14 9SR, Großbritannien, per Telefon unter +44 845 080 1800,
oder per E-Mail an enquires@financial-ombudsman.org.uk.

Die Website des Financial Ombudsman Service ist www.financial-ombudsman.org.uk. Weitere Informationen über den Financial Ombudsman Service und ob Sie zur Inanspruchnahme dieses Service berechtigt sind können Sie über unsere Website erhalten oder von unserer Kundenbetreuung.

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Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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