Führerschein wurde in Polen eingezogen: Was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.03.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich wurde mitte August 2013 in Polen angehalten und hatte da einen Promillewert von 0,6. Dort wurde mir der Führerschein abgenommen und ich saß von morgen 8:00 Uhr bis Abends 18:00 Uhr in einer Zelle. Danach bezahlter ich eine Geldstrafe von 1500 Zloty. Der Führerschein wurde mir nicht wieder ausgehändigt.
Laut Auskunft Kraftfahrtbundesamt sollte ich ein viertel Jahr warten und wenn da nichts kommt einfach einen neuen beantragen. Dies hab ich Anfang Dezember gemacht.
Als ich dann Mitte Januar auf der Führerscheinstelle anrief um zu fragen wann er endlich da ist wurde mir gesagt das die Polen einen Brief mit der Kopie meines Führerscheins geschickt hätten und darauf die Info das es in Polen vor Gericht entschieden wird was damit passiert.
Die Führerscheinstelle ist jetzt verunsichert und weiß nicht was sie machen soll, das es ja in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und somit ein Führerscheinentzug von 1 Monat wäre. Aber mittlerweile warte ich schon 6 Monate.
Ich hab in Polen nur eine Quittung über die 1500 Zloty erhalten. Sonst keinerlei Dokumente.

Ich habe weder von einer nationalen noch europäischen Behörde irgendeine Benachrichtigung bekommen, das da ein Verfahren läuft. Erst auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle.

Was ist jetzt sinnvoll zu tun, bzw darf ich in Deutschland Auto fahren? Denn im Polizeiregister steht mein Führerschein drin und ich benötige ihn auch für meine berufliche Tätigkeit neben dem Studium.

Antwort des Anwalts

Mein Tipp ist, zweispurig zu fahren:

Einerseits sollten Sie bei den polnischen Behörden Herausgabe Ihres Führerscheins einfordern (lassen). Da meine Beratung sich nur auf deutsches Recht erstreckt, müssten Sie gegebenenfalls einen in Polen zugelassenen Rechtsanwalt hinzuziehen. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass es nicht möglich ist, das Gericht zu bewegen, den ausländischen Führerschein wieder heraus zu rücken.

Bei der deutschen Führerscheinstelle sollten Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins stellen.

Dabei muss man folgende Versicherung abgeben:

Ich versichere ausdrücklich, dass mein Führerschein von keiner anderen Behörde sichergestellt, beschlagnahmt oder entzogen wurde.

Hier würde ich bei der Wahrheit bleiben.

Damit man Ihnen keinen Strick daraus drehen kann:

Vermerken Sie auf dem Formular, dass der Führerschein von einer polnischen Behörde einbehalten worden ist. Verfolgen Sie den Anspruch auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins aber dennoch weiter. Die Situation ist vergleichbar mit einem Diebstahl bzw. mit dem Abhanden kommen im Sinne des Gesetzes.

In Ihrem Fall wurde der Führerschein zwar beschlagnahmt, aber nicht von einer dafür zuständigen deutschen Behörde.

Nach deutschem Recht lagen die Voraussetzung für einen Einbehalt oder gar einen endgültigen Entzug des Führerscheins mit nur 0,6 Promille nicht vor. Auch wenn das polnische Recht da strengere Regeln als in Deutschland vorsehen sollte, dann hat das in Deutschland prinzipiell solange keine Relevanz, als die polnische Entscheidung auch in Deutschland rechtsgültig würde, z.B. im Wege eines Übereinkommens oder einer Anerkennung. Das dürfte aber nicht der Fall sein.

Daher sollten Sie sich auf den Standpunkt stellen, daß die Entscheidung der polnischen Polizei für die deutschen Behörden nicht bindend ist. Daher haben Sie ein Recht auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins, mit dem Sie in Deutschland fahren dürfen, solange der Führerschein aus Polen wieder zurückgekommen ist.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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