Führerschein im Ausland machen

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.01.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:
  1. Ich werde seit 15 Jahren mit Methadon substituiert,bin selbstständig und lebe seit 2 Jahren jetzt auf dem Land. Die Urinkontrollen von meinem Hausarzt wurden von der Mpu-Stelle abgelehnt, Sie verlangen nun, das ich noch 1/2 oder 1 Jahr zu Ihnen komme und dort U-kontrollen abgebe bevor Sie mich zur MPU zulassen. Ein Gutachten von meinem Hausarzt bezüglich meines körperlichen und psychischen Zustand liegt auch vor. Der substituierende Arzt hat keinerlei bedenken, da es sich auch bei der Menge von 5,oo ml Methadon am Tag um eine nur noch sehr geringe Dosis handelt.( Aussage des Arztes )Gibt es eine Möglichkeit diese Zeit zu verkürzen? Sollte sich tatsächlich alles so in die länge ziehen ist (meine Existenz bzw). mein Handwerksbetrieb insolvent. ( Meine Kinder können mittlerweile nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen)
    1. Ist der Eu-Führerschein eine alternative? Der Sachbearbeiter vom Straßenverkehrsamt der meine Akte bearbeitet hat mir dazu geraten.
    2. Alle Reden davon, das der Eu-Führerschein erst nach Ablauf der 185 Tage ausgestellt werden darf! Entspricht das der Wahrheit?
    3. Bei der Fahrschule,  wurde mir zugesagt, das ich bereits nach Abschluß der Fahrprüfung und der Theorie die in Polen stattfindet nach 2 Monaten in der BRD wieder Autofahren darf! Stimmt das? (Beispiel der Fahrschule: -- . Wohnsitzanmeldung vom 18.11.2010 bis zum 31.07.2010 (für mind. 185 Tage)
      -- Die Aufenthaltsgenehmigung wurde 11 Tage später am 29.11.2010 erteilt und gilt für 5 Jahre.
      -- Der Führerschein wurde am 18.01.2011 ausgestellt: genau 2 Monate nach der 1. Anreise
      Der, die Fahrer(in) fährt mit diesem Führerschein ihr Leben lang. Der Führerschein ist unbefristet!!!!!!
      Ich habe mich für den Eu-Führerschein entschieden, wenn dies tatsächlich rechtlich gesehen in Ordnung ist.
Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Eine Verkürzung der Abstinenzzeit erscheint problematisch. In der Praxis ist es regelmäßig so, dass die Methadonsubstitution dem Grunde nach die Fahreignung fortgesetzt ausschließt und nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt eine Fahrerlaubnis an Personen erteilt wird, die im Methadonprogramm stehen (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 13.02.2007, Az.: 1 K 1547/06).

Problem ist ferner, dass Sie, sollten Sie zu den Ausnahmefällen gehören, die Erteilung wohl gerichtlich durchfechten müssten. Dies nimmt, neben nicht unerheblichen Kosten, auch erhebliche Zeit in Anspruch (ca. 1 Jahr für die erste Instanz).

Insoweit ist Ihr Gedanke an einen Führerscheinerwerb im Ausland nachvollziehbar und auch nicht gänzlich abwegig. Hier stellen sich jedoch weitere Probleme.

Zunächst einmal ist es in der Rechtsprechung hoch umstritten, ob Führerscheine, die nach dem 19.01.2009 erteilt wurden und deren Erwerber zuvor in Deutschland die FE entzogen worden war, überhaupt mit derlei Führerscheinen in Deutschland fahren dürfen. Die Rechtsmeinung ist hier in Deutschland uneinheitlich. Während die Obergerichte in Hessen, RLP und dem Saarland dies bejahen, vertreten bspw. Bayern, NRW und BW gegenteilige Ansichten. Klärung kann hier nur eine Entscheidung des EuGH bringen. Mit einer solchen ist Ende 2011/Anfang 2012 zu rechnen, eine entsprechende Vorlagefrage wurde durch den VGH München veranlasst.

Unterstellt man (die auch von mir in ähnlichen Fällen) vertretene Ansicht, § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV sei gemeinschaftsrechtswidrig und daher unbeachtlich, so ist der Erwerb der Fahrerlaubnis zu beleuchten.

Der Ihrerseits genannte Anbieter ist auch hier bekannt. Allerdings rate ich dringend von solchen Angeboten ab, da auch Polen und Tschechien erst nach 185 Tagen Führerscheine ausstellen. Zwar verspricht der Anbieter vollmundig anderes (neben viel anderem Schwachsinn auf seiner Homepage), gleichwohl ist dieses Vorgehen mit nationalem polnischen Recht nicht in Einklang zu bringen. Es ist insoweit davon auszugehen, dass hier mit Rückdatierungen oder ähnlichem gearbeitet wird. Dies allerdings macht einen Führerschein durch die polnischen Behörden angreifbar. Mir sind inzwischen mehrere Fälle bekannt, in denen die Polen Führerscheine aufgrund solcher "Tricks" zurückgenommen haben. Wenn Sie ein Mindestmaß an Sicherheit wollen, sollten Sie die 185 Tage jedenfalls einhalten. Sie müssen bedenken, der Erwerb ist ohnehin in einer Grauzone anzusiedeln, da ja eine tatsächliche Verlegung nach Polen nie beabsichtigt ist. In der Konsequenz sollten wenigstens die Erwerbvoraussetzungen in Polen stimmen und nicht dort neuer Zündstoff gelegt werden.

Rein vorsorglich rate ich von solchen Angeboten ab, die Ihnen einen Führerschein ohne Anreise offerieren (gerne in England der Fall). Diese Führerscheine sind noch angreifbarer und deswegen unbedingt abzulehnen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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