Bin ich ein vollwertiger Zeuge für meine Mutter?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Mutter hat vor etwas über zwei Jahren auf meine Empfehlung zwei Wertgegenstände (ein Miniatur-Motorrad aus 925em Silber und mit einem Naturbernstein als Benzintank in Handarbeit hergestellt, und einer antiken Brosche im Jugendstil) einem Schuster ausgehändigt, der vor seinem Geschäft ein Inserat aushängt hat, in dem er anbietet, fast alle Gegenstände für den Kunden zu verkaufen ("HabenSie etwas zu verkaufen? Ich verkaufe fast alles und dieses nur gegen einen kleinen privaten Obolus....Verkaufe über das Internet seit 8 Jahren...").

Der Schuster wirkte auf uns sehr vertrauenserregend, daher hat meine Mutter ihm diese Gegenstände nur mit mündlicher Absprache gegeben. Wir dachten, der ist ja fast mein Nachbar, der wird es nicht wagen, uns zu betrügen. Und leider ist genau das eingetreten.

Meine Mutter hat angegeben, dass er das Motorrad Marke Harley-Davidson nicht unter 800 Euro verkaufen soll. Sie hat ihm eine Quittung des Juweliers ausgehändigt, von dem sie das Motorrad für 1.350 Euro erworben hatte. Wenn er das Bernstein-Motorrad verkauft, bekommt der Schuster 9 % ab.

Für die Brosche hat sie einen Preis von wenigstens 400 Euro erbeten, ansonsten soll er sie zurückgeben, da sie ihrer Tante gehört hatte.

Nachdem der Schuster auf unsere Anfragen über ein Jahr lang behauptet hat, er könne die Wertgegenstände meiner Mutter nicht verkaufen, es meldet sich niemand, hat meine Mutter beschlossen, sie zurückhaben zu wollen. Dann habe ich ihn besucht und wollte die Gegenstände zurück haben, darauf sagte er mir, dass die Harley längst verkauft wäre - für 120 Euro. Im Flohmarkt, also ohne Quittung:

Ich habe bereits Polizei eingeschaltet, habe den Schuster angezeigt. Auch der Schuster hat ausgesagt. Es steht Aussage gegen Aussage. Der Schuster behauptet, es wäre meiner Mutter recht gewesen, die Harley für 120 Euro zu verkaufen.

Und das stimmt einfach nicht. Das ist gelogen. Niemals hätte sie die Harley für 120 Euro hergegeben. Meine Frage an Sie als Rechtsexperten:

Ich war dabei, als meine Mutter die Gegenstände dem Schuster ausgehändigt hat und ich habe jedes Wort bei der mündlichen Absprache in seiner kleinen Schusterei gehört - bin ich ein vollwertiger Zeuge oder sagt man, er ist der Sohn der Angeklagten und ist parteiisch. Meine Mutter wird, nachdem der Schuster nach jetzt fast schon zwei Jahren sich nicht bewegt hat, ihn anklagen. Wie sind ihre Chancen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort des Anwalts

Sie sind ein vollwertiger Zeuge in den Rechtsangelegenheiten Ihrer Mutter. In der Bevölkerung ist die Meinung weit verbreitet, Ehegatten oder Verwandte dürfen in einem Prozess nicht als Zeugen aussagen, weil sie befangen seien. Diese Meinung ist unrichtig.

Nach der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung ist Zeuge eine Person, die über ihre Wahrnehmungen Aussagen machen kann. Zeugnisunfähig sind nur jene Personen, die Wahrnehmungen nicht machen oder diese nicht mitteilen können. Auch Beamte, die ohne Enthebung von der Verschwiegenheitspflicht ein Amtsgeheimnis preisgegeben müssten, können nicht als Zeugen aussagen. Für andere Personen, also auch für Gatten oder Verwandte, gilt die Zeugnispflicht. Sie müssen bei Gericht erscheinen und können vorgeführt werden, sollten sie unentschuldigt der Verhandlung fern bleiben.

Ein Zeuge muss also aussagen und kann dazu auch gezwungen werden. Wenn er dabei vorsätzlich falsch aussagt, droht ihm ein Strafverfahren. Aus bestimmten Gründen darf er jedoch die Aussage zu gewissen Fragen verweigern. Insbesondere dann, wenn er sich oder Verwandte durch die Aussage Nachteile zufügen oder eine Verschwiegenheitspflicht verletzen würde. Weitgehend an Bedeutung verloren hat in den letzten Jahren die Pflicht eines Zeugen, die Aussage zu beeiden. Ähnliches gilt im Bereich des Strafrechtes.

Von Gesetzes wegen spielt also weder eine Ehe, noch eine Verwandtschaft und schon gar nicht eine Freundschaft eine Rolle bei der Frage, ob jemand als Zeuge auftreten kann und muss. Solche Naheverhältnisse werden im Urteil in der Beweiswürdigung berücksichtigt. Darin entscheidet der Richter, ob eine Aussage glaubwürdig ist oder nicht. Er hat nachvollziehbar zu begründen, ob und warum allein auf Grund der Nahebeziehung zur Partei oder auch auf Grund anderer Umstände er einer Aussage Glauben geschenkt hat oder nicht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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