Betrugsmasche - Geld ins Ausland überwiesen - Geld zurückbekommen ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ein Bekannter, den ich über das Internet kenne, arbeitete auf einem Schiff einer englischen Reederei. Es gab einen Maschinenschaden und die Angst vor Piraten war groß. Er bat mich um meine Adresse und wollte mir einige persönliche Sachen mit einer Securityfirma schicken. Dies tat ich auch (ich war ziemlich überrumpelt). Danach wollte diese Firma immer wieder Geld, das ich idiotischerweise auch bezahlte. Diese Firma hat ihren Sitz in Malaysia, wo auch das Paket deponiert wurde. Nachdem ich dann plötzlich ein E-Mail dieser Securityfirma erhielt, mit dem "Aufschrei", dass in dem Paket 150.000,- Euro enthalten wären, hat es mir gereicht. Meine Bank riet mir davon ab, den Betrag überweisen zu lassen. Dann fuhr dieser besagte Bekannte nach Malaysia um das Paket selber abzuholen. Das ging auch ohne Probleme, aber im Flughafen hielt man ihn auf und nahm das Paket in Beschlag. Er sollte Geld zahlen, um das Paket ohne Probleme aus dem Land bringen zu können. Er verbrachte dort einige Monate und versuchte Geld zu bekommen. Als das alles nicht so recht funktionierte, flog er wieder nach Australien zurück. Das Geld aber ist jetzt in UK. Da hat mich "Diplomat" angeschrieben, der mir dieses Geld bringen will. Ich habe gesagt, daß ich das auf keinen Fall annehmen werden. Habe ein komisches Gefühl. Meine Frage ist, ob ich das Geld das ich investiert habe, am besten vergessen sollte, oder ob es irgendeine Möglichkeit gibt, es wieder zu bekommen. Ich habe nur die Handynummer und E-mail dieser Firma in UK. Ich wüßte auch gerne, ob ich ich an einen RA wenden muss oder ob Sie das evtl. auch übernehmen könnten. Wenn Sie mir sagen, ich sollte das ganze schnellstens vergessen, werde ich das akzeptieren. 

Antwort des Anwalts

Leider kann ich Ihnen nur wenig Chancen in Aussicht stellen, Ihr Geld wieder zurück zu bekommen. Sie sind augenscheinlich auf eine Betrugsmasche hereingefallen, die der sog. Nigeria-Connection sehr ähnlich kommt. Nachdem jedoch die dortige Vorgehensweise zu bekannt geworden ist, wurde die neue Räuberpistole, hier die Piratenstory, entwickelt.

Derlei Vorgehensweisen sind recht bekannt. Es ist insoweit davon auszugehen, dass auch die 150.000 Euro niemals überwiesen worden wären, sondern auch hier Zahlungen von Ihnen verlangt worden wären ("Zollgebühren", "Strafen" oder was auch immer). Insgesamt würde ich nichtmals von der Existenz des Geldes ausgehen.

Die Erfahrung zeigt, dass hier durch "Pseudo-Bekannte" versucht wird, eine Vertrauensbasis aufzubauen, um diese sodann abzuzocken. Die handelnden Personen agieren diesenfalls natürlich nicht unter echten Namen und die Geldüberweisungen sollen via Western Union oder über ähnliche Bezahlsysteme erfolgen, die eine gewisse Anonymität der Abholer, weltweit, garantiert.

Selbstverständlich ist es Ihnen ungenommen, Strafanzeige gegen die Ihnen namentlich bekannten Personen zu erstatten. Die Erfolgsaussichten sind aber gering. Zum einen wären Ermittlungen im Ausland erforderlich, zum anderen ist wohl damit zu rechnen, dass die Ihnen bekannten Namen falsch sind und insoweit ohnehin kein Ergebnis erzielt werden kann. Hinter dieser Masche stecken oft gut organisierte Banden, die die Methodik der Verschleierung bestens beherrschen.

Daher ist es wohl auch nicht ratsam, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Hierfür müssten Sie zunächst die ladungsfähige Anschrift eines Beteiligten ermitteln. Hieran wird es bereits scheitern, zumal die "Firma" in England wahrscheinlich auch nur auf dem Papier besteht. Dass man Ihnen nur eine Mobilfunknummer und eine E-Mail-Adresse übermittelt hat, spricht jedenfalls gewichtig dafür. Mithin wäre die Einleitung weiterer Schritte wohl nur unnötige Geldausgabe ohne nennenswerten Erfolg.

Gleichwohl rate ich zur Erstattung einer Strafanzeige, auch wenn das Ergebnis wie ausgeführt zweifelhaft sein dürfte. Kosten entstehn Ihnen hierdurch nicht, aufgenommen wird eine solche Anzeige bei jeder Polizeidienststelle. Reichen Sie diesenfalls alle Ihnen vorliegenden Unterlagen zu den Akten. Vielleicht erreichen Sie hiermit ja doch einen kleinen Erfolg, wobei ich stark annehme, dass auch hier zeitnah eine Einstellung des Verfahrens erfolgen wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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