Pflichten von Grundstücksbesitzer

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wenn ich ein unbebautes und nicht eingezäuntes Grundstück, das zwischen zwei Häusern steht, von den zugewucherten Pflanzen befreie, entstehen dadurch für den Grundstückbesitzer irgendwelche Pflichten?

Antwort des Anwalts

Als Eigentümer des unbebauten Grundstücks haben Sie dafür einzustehen, dass von diesem Grundstück keine Beeinträchtigungen für die Nachbargrundstücke ausgehen. Für diesen Fall haben die Nachbarn einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB in Verbindung mit den nachbarrechtlichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes.
Zu denken wäre in Ihrem Fall vielleicht an vermehrten Samenflug von Unkraut, Sichtbeeinträchtigung, Vermüllung, eventuell auch ästhetische Beeinträchtigungen, wenn das Grundstück stark ungepflegt aussieht.

Ob und wie eine Störung der Nachbarn hier vorliegt hängt stark von den gegebenen Verhältnissen ab, sicherlich auch vom Empfinden der jeweiligen Nachbarn. Üblich dürfte durchaus eine regelmäßige Maht sein, je nach Bewuchs.

Sie lösen diese Verpflichtung jedoch nicht erst aus, wenn Sie jetzt erstmalig tätig werden. Diese folgt – wie oben dargestellt – bereits aus Ihrer Eigentümerstellung.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice