Abmahnungen wegen zu lautem Hundegebell

Online-Rechtsberatung
Stand: 05.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe vor 3 Jahren zu Weihnachten von meinem Sohn, der ca. 15 km von Oldenburg (meinem Wohnort) entfernt wohnt, einen Pudel geschenkt bekommen. Er hat mir ebenfalls versichert, dass er für diesen Hund, so lange er lebt, die Hundesteuer übernehmen würde, was er auch tut, wovon ich mich auch überzeugt habe und was auch nachgewiesen werden kann. Jetzt haben sich Nachbarn über meinen Hund bei der Stadt Oldenburg beschwert und ich habe einen Brief bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Hund in den letzten Tagen die gesamte Nachbarschaft durch ständiges lautes Bellen belästigt hat. Das stimmt, denn zur Zeit waren die Hündinnen läufig und da ist mein Hund da erste Mal richtig ausgerastet, da er ja nicht raus zu den Hündinnen kann. Aber das geht wohl sehr vielen Rüden so. Ich habe auch schon mit meinem Tierarzt gesprochen und der Hund soll im Monat April jetzt kastriert werden. Was ich aber sehr frech finde, ist der Zusatz der Beschwerde: "Er wird offenbar einen Großteil des Tages in ihrer Wohnung allein gelassen. Diese nicht wesensgerechte Hundehaltung ist für das Tier natürlich belastend, so dass es zu diesem andauernden Bellen kommt." Die Situation ist für die Nachbarschaft aber nicht zumutbar. Im Wiederholungsfalle müsse er - der Schreiber - prüfen, ob evtl. Maßnahmen bzgl. meiner Hundehaltung eingeleitet werden müssen. Eine Nachfrage bei der Steuerbehörde ergab heute, dass mein Hund nicht angemeldet ist und ich somit steuerlich nicht veranlagt wurde. Die Hundesteuer wird sich daher gesondert mit mir in Verbindung setzen.

Das stimmt so nicht, denn die Hundesteuer bezahlt mein Sohn. Während ich berufstätig bin (noch bis Ende 2011, dann gehe ich in Rente) nimmt eine Mitbewohnerin meinen Hund zusammen mit ihrem Hund mit raus, so dass dieser keinesfalls nur in der Wohnung gehalten wird. Ferner hat meine andere Freundin auch einen Schlüssel und geht mindestens 1-2 mal mit meinem Hund noch raus. Und ich gehe morgens und nachmittags mit ihm raus, so dass er mehr als genug nach draußen kommt. Und wer mit ihm Gassi geht, ist ja wohl egal, Hauptsache, der Hund kommt raus. Außerdem mache ich im Sommer die Tür zum Garten auf, der eingezäunt ist, so dass er dort jederzeit raus kann. Aber er ist nun mal aufgefallen, da die läufigen Hündinnen ihn verrückt machen - aber erst das erste Mal, sonst hat er nie Kenntnis davon genommen. Und ich kann nichts dafür, wenn die Hündinnen läufig sind und mein Hund bellt und heult, weil er zu ihnen nach draußen will.

Meine Fragen:

  1. Kann ich ehrlich sagen, dass ich den Hund von meinem Sohn geschenkt bekommen habe und dieser auch in der Nähe von Oldenburg die Steuern für meinen Hund bezahlt? Das läßt sich selbstverständlich nachweisen. Aber er ist nicht bereit, die in Oldenburg zu bezahlen, da die Gebühren da wohl teurer sind. Ausserdem ist der Hund nur tagsüber in Oldenburg, da ich ihn nach der Arbeit mit zu meinem selbständigen anderen Sohn nehme, wo ich mich auch am Wochenende aufhalte, da ich dort im Garten sein kann und der Hund mehr Auslauf hat.
  2. Wie soll ich mich bezügl. der Ruhestörung verhalten? Soll ich hinschreiben, dass er im April/Mai kastriert wird und das dann wohl wieder Ruhe einkehrt. Ich kann doch nichts dafür, dass die Hündinnen läufig sind - das ist nun mal Natur. Ich finde es auch frech, dass die den Zusatz schreiben, dass im Wiederholungsfalle geprüft werden muß, ob evtl. Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Von meinem kleinen Pudel gehen bestimmt keine Gefahren aus, es sei denn, dass sich die Hündinnen nicht vor ihm retten können - ansonsten ist er sehr friedlich.
    Wie soll ich mich in Punkt 1. und 2. verhalten? Was darf ich mitteilen und was nicht.
Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

gerne beantworte ich Ihre Anfragen wie folgt:

  1. Hundesteuer.

Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Steuer, die von der jeweiligen Kommune, in der der Haushalt, der den Hund hält, gemeldet ist, erhoben wird. Sie haben ja mitgeteilt, dass Sie den Hund geschenkt erhalten haben, so dass der maßgebliche Anknüpfungspunkt eben Ihr Eigentum an dem Pudel ist. Damit wird selbstverständlich vermutet, dass er Ihrem Haushalt zugewiesen ist, der in Oldenburg belegen ist. Die Erhebung der Hundesteuer in Oldenburg ist daher rechtens.
Vemeiden können Sie dies nur, wenn der Hund nach wie vor Ihrem Sohn gehörte und Sie ihn lediglich zeitweise - etwa wegen beruflicher Verpflichtungen Ihres Sohnes -in Pflege hätten, bzw. ihn beaufsichtigen würden. Dies wird ja dadurch nachgewiesen, dass Ihr Sohn die Hundesteuer zahlt, man dort also davon ausgeht, dass der Hund Ihrem Sohn gehört. Dies würde ich so dem Steueramt Oldenburg mitteilen.

  1. Belästigungen/Bellen.

Sofern Belästigungen, wie ständiges Bellen auftreten, die über das zumutbare Maß hinausgehen, ist die Ordnungsbehörde bei Nachbarbeschwerden verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sprich: den Besitzer abzumahnen. Leider ist der dabei angewandte Ton oft sehr martialisch, in der Sache ist aber der Bescheid nicht zu beanstanden. Nach Ihrer Schilderung geht die Geräuschentwicklung durch Ihren Hund zumindest während der Hitze der Hündinnen über das von der Rechtsprechung zuerkannte zumutbare Maß hinaus, so dass von Ihnen als Hundehalter verlangt werden kann, Maßnahmen zur Abstellung der Störung zu treffen.
Die Kastration ist sicherlich eine solche Maßnahme - wenn Sie dies der Behörde so mitteilen und die Bescheinigung des Tierarztes nachreichen, werden die voraussichtlich erstmal Ruhe geben. Bis dahin sollten Sie den Hund möglichst so halten, dass man sein Bellen nicht ständig hört.
Was die artgerechte Hundehaltung betrifft - Gassi gehen, nicht einsperren, etc - können Sie schriftliche Zeugnisse Ihrer Freundin oder anderer Personen beifügen, die die ordnungsgemäße Versorgung bestätigen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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