Welche Schritte sollte der Vermieter bei Mietrückständen einleiten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 23.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mieterin meiner Wohnung - Mietvertrag seit 01.06.2009 - zahlt unregelmäßig und ist mittlerweile mit sechs Monatsmieten im Rückstand. Miete = 330 Euro pro Monat.
Bitte um Mahnschreiben und Angabe über meine nächsten Schritte

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

nun ja, da haben Sie es schon ziemlich weit kommen lassen.
Fordern Sie mit Brief mit Zustellnachweis den Mieter auf, binnen 14 Tagen die rückständigen Mieten umgehend auf Ihr Konto einzuzahlen. Überschreiben Sie den Brief mit dem Titel " ABMAHNUNG".
Setzen Sie eine Frist von 10 Tagen, anderenfalls Sie das Mietverhältnis fristlos kündigen wegen Zahlungsverzugs. Drohen Sie auch im Wiederholungsfalle sofortige Kündigung an.
Nach dem Gesetz haben Sie das Recht, bei Verzug mit zwei Monatsmieten und mehr eine außerordentliche, heißt fristlose Kündigung zu erklären und den Mieter, falls er nicht nachzahlt, mit einer Räumungsklage zu überziehen. Nach Ablauf der obigen Frist steht Ihnen dieses Recht zu.

Eine Empfehlung: Nach meiner Erfahrung steht jemand, der es zu einem derartigen Verzug kommen lässt, finanziell meist mit dem Rücken zur Wand. Das Ganze sieht ein bißchen so aus, als wären Sie einem Mietnomaden aufgesessen. Für den Vermieter ist es dann das Beste, die Wohnung schnell wieder freizukriegen, um sie an einen solventen Mieter zu vermieten. Lassen Sie es daher nicht zu weiteren Verzögerungen kommen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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