Vorzeitige Kündigung wegen willkürlicher Aussage des Vermieters

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe meine aktuelle Wohnung fristlos gekündigt, da die Frau des Vermieters eine Anzeige beim Jugendamt gemacht hat, ich würde mein Kind vernachlässigen.(sie wohnt selbst nicht im Haus, sondern zusammen mit dem Vermieter 1 Kilometer entfernt nur ein Sohn des Vermieters wohnt im 2 Stock im Haus, ich bewohne zu dritt(Mann 50 Jahre, Lebensgefährtin 24 Jahre alt, und Kind jetzt 3 Monate alt). Die Anzeige erfolgte Anfang August 2014.
Inzwischen wurde diese "willkürliche Aussage", die offensichtlich haltlos ist, schriftlich durch verschiedene Nachbarn wiederlegt. Die Kündigung erfolgte per Einwurfeinschreiben und Einwurf in den Briefkasten.

Nachfolgend das Kündigungsschreiben

Schriftliche Kündigung per Briefkasteneinwurf und Einschreiben

Vorzeitige Kündigung zum 30. September 2014
wegen Anzeige beim Jugendamt durch Ihre Frau
Kündigung §§ 543,569 BGB aus wichtigem Grund

Guten Tag,

auf Grund der Anzeige und des dadurch entstanden
persönlichen Schadens im Bezug auf Vertrauen
und Umgang miteinander kündige ich die
Wohnung im Brunnenweg 14 vorzeitig mit heutigem Datum

zum 30. September 2014.

Wenn Sie Einsicht nehmen wollen in die Stellungnahmen
verschiedener Nachbarn,, kann ich Ihnen eine Kopie erstellen.
Die Anzeige beim Jugendamt war eine unglaubliche Unverschämtheit,
und entbehrt in wesentlichen Punkten jeglicher Grundlage.
Dies wurde mir schriftlich von den Nachbarn bestätigt.
Auch das das Kind öfters schreien würde ist nur so an
den Haaren herbeigezogen.
Wir werden daher schnellstmöglich ausziehen und
die Wohnung vor dem 30.9 vollständig übergeben,
ein genauer Termin wird Ihnen noch mitgeteilt.
Die Mietkaution ist zum Mietende am 30.9.2014
auf mein Girokonto zurückzuzahlen.
Die Wohnungsübergabe wird spätestens
bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Hochachtungsvoll

Folgende konkrete Fragen:
Kann ich das Verfahren als Mieter selbst durchfechten, oder benötige ich einen Anwalt?
Wie lange dauert ein solches Verfahren? Wann kann ich die Kaution zurückerhalten, z.B. wenn Gerichtsbeschluß erfolgt? Erhalte ich als ALG I Empfänger mit einem mtl. "Verdienst" von 1.260 Euro und als Versorger einer Frau und einem Säugling 3 Monate(Vaterschaftsanerkennung meinerseits erfolgt) die Prozesskosten bezahlt? Macht es in diesem Fall noch Sinn, Nachmieter für die Wohnung zu suchen?

Antwort des Anwalts

Zu Ihren Fragen:

  1. Kann ich das Verfahren als Mieter selbst durchfechten, oder benötige ich einen Anwalt? Sie können das Verfahren selbst betreiben, ein Anwaltszwang besteht nicht. Das Verfahren ist vor dem Amtsgericht zu betreiben, in Ihrem Fall wäre örtlich zuständig das Amtsgericht Gelnhausen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben eine Klageschrift zu formulieren, dann hilft Ihnen dabei kostenlos die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.

  2. Wie lange dauert ein solches Verfahren?
    Dies ist unterschiedlich je nach Arbeitsbelastung des zuständigen Gerichts. In der Regel ist ein solches Verfahren in einem Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten abgeschlossen.

  3. Wann kann ich die Kaution zurückerhalten, z.B. wenn Gerichtsbeschluss erfolgt?
    Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, muss der Vermieter zahlen.

  4. Erhalte ich als ALG I Empfänger mit einem mtl. "Verdienst" von 1.260 Euro und als Versorger einer Frau und einem Säugling 3 Monate(Vaterschaftsanerkennung meinerseits erfolgt) die Prozesskosten bezahlt?
    Wenn Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat und keine Mutwilligkeit besteht dürften Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Ihre Kosten – jedoch nicht die gegnerischen - würden vom Staat getragen. Auch dieser Antrag ist bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Gelnhausen zu stellen.

  5. Macht es in diesem Fall noch Sinn, Nachmieter für die Wohnung zu suchen?
    Da es immer besser ist eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen, denke ich dass es besser ist sich mit dem Vermieter bezüglich eines Nachmieters zu verständigen. Dies hilft die Angelegenheit zu entspannen. Dies kann aber im konkreten Einzelfall anders sein. Sie sollten das Verhältnis zu Ihrem Vermieter besser einschätzen. Schaden kann es aber auf keinen Fall.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice