Vermieter beschwert sich über lautes E-Piano

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe das Problem, dass sich meine Nachbarn scheinbar häufig bei meiner Vermieterin darüber beschweren, dass ich Klavier spiele. Ich habe ein E-Piano, dessen Lautstärke sich regeln lässt und hab bereits zu Einzug vor drei Jahren gesagt, dass ich dies "auf Zimmerlautstärke" stellen kann. In meiner vorherigen Wohnung mit deutlich mehr Mietparteien gab es nie Probleme, hier von Anfang an. Ich spiele nur auf "halber" Lautstärke, welche wirklich nicht laut für ein Klavier ist, und selbst darüber gibt es Beschwerden.
Meiner Vermieterin hat geschrieben, dass Mieter sich derart gestört fühlen, dass sie das Haus verlassen, den Fernseher lauter stellen müssen, keinen Besuch empfangen könnten (es sind hier insgesamt neun Mietparteien über drei Stockwerke, wir wohnen oben) oder über Auszug nachdenken. Es würden Lärmprotokolle geschrieben werden (die aber noch nicht vorliegen) und sie würde sich, bei weiteren Beschwerden, Rat beim Rechtsanwalt holen.
Es ist so, dass ich nie am Sonntag oder an Feiertagen, während der Zeit von 13-15 Uhr und abends nach 20 Uhr (morgens auch nicht vor 8:30 Uhr) spiele. Wenn ich richtig lange spiele, dauert dies eine Stunde, nur extrem selten mal max. 1,5 Stunden am Tag. Ich halte mich alle gesetzlichen Vorschriften, habe das Klavier auch schon runterreguliert, wobei das "Klangerlebnis" für mich natürlich schon massiv eingeschränkt und ich in meiner persönlichen Freiheit sehr begrenzt werde. Trotzdem habe ich es getan und bemühe mich sehr, allen Anforderungen nachzukommen.
Es ist wichtig zu wissen, dass wir durchaus den Fernseher der Nachbarn unter uns hören können, sodass ich davon ausgehe, dass die Lärmisolierung nicht sehr gut ist. Die Nachbarn direkt neben uns (es liegt nur der Wäscheraum dazwischen), geben an, dass Klavier zwar direkt hinter ihrer Wohnungstür noch zu hören, aber bei weitem nicht in einer störenden Lautstärke.

Ich und mein Freund sind schon sehr genervt von diesen häufigen Briefen. Mein Freund hat zudem Sorge, dass sie uns kündigen könnte oder anderweitige Konsequenzen drohen.
Hat unsere Vermieterin das Recht, derart aktiv gegen das Klavierspielen vorzugehen und die Regulierung auf "Zimmerlautstärke" (gleichbedeutend mit extrem leise stellen, da sonst immer noch hörbar) zu verlangen? Kann sie mir überhaupt etwas? Und wenn ja, was?

Ich bin mir schon darüber bewusst, dass es kein guter Zustand ist, wenn sich ständig viele Beschweren, andererseits hat jeder das Recht auf persönliche Entfaltung und selbst wenn jmd. Geige spielen würde, darf er dies meines Wissens.
Wir würden halt schon gern noch ungefähr bis zu vier Jahre hier wohnen wollen, bevor es in ein Eigenheim geht.

Antwort des Anwalts

Mit der Frage des häuslichen musizierens haben sich inzwischen Kohorten von Juristen befassen müssen. Zu häufig führt dies zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Insgesamt lässt sich sagen, dass der geschilderte Umfang Ihrer musischen Aktivitäten wohl durch den Vermieter nicht zu unterbinden sein dürfte. Zwar ist regelmäßig auf den Einzelfall abzustellen, im Regelfall und bei durchschnittlicher Spieldauer ist Hausmusik jedoch zulässig (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.11.2009, Az. 1 BvR 2717/08).

Insbesondere die Tatsache, dass Sie Ihr E-Piano herunterregeln und die allgemeinen Ruhezeiten freiwillig (!) einhalten, stärkt Ihre Position erheblich. Hinzu kommt, dass Instrumentenspiel, vor allem Klavier, im Umfang von unter 2 Stunden täglich kaum wirksam einzuschränken ist, da es zur vertraglichen Nutzung der Mietsache gehört (vgl. BGH, Urt. v. 10.09.1998, Az.: V ZB 11/98).

Ferner sind gerichtliche Entscheidungen heranzuziehen, die zwar eine Einschränkung des tgl. musizierens auf 2 Stunden für zulässig erachten, ein generelles Verbot der Hausmusik aber ausschließen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.1988, Az: 6 U 30/87).

Insgesamt lässt sich also sagen, dass zumindest so lange Ihr Spiel zwei Stunden täglich nicht überschreitet und Sie freiwillig das Wochenende, insbesondere den Sonntag aussparen, bei Einhaltung der üblichen Ruhezeiten eine Untersagung des Musizierens, wie auch eine Abmahnung oder Kündigung nicht wirksam erfolgen kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1985, 2138, ders., NJW 1985, 2138).

Die Nachbarn werden schlussendlich mit Ihrer Muik leben müssen. Schlechter Schallschutz ist kein Grund, Ihnen das Musizieren zu untersagen, zumal Sie zeitlich absolut im zulässigen Bereich liegen.

Selbst wenn die Vermieterin also kündigen würde, könnten Sie hier wohl erfolgreich juristisch gegen zu Felde ziehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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