Nachbarin stellt unbegründete Anzeige beim Gesundheitsamt: Was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 30.03.2015
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Vermieter kam heute morgen, dass eine Nachbarin mich beim Gesundheitsamt angezeigt hatte, ich wäre auffällig. Nun soll das Gesundheitsamt unangemeldet nächste Woche kommen. Weshalb ist mir völlig schleierhaft, diese Mieterin hat Räumungsklage laufen, ihr Sohn hat diese Woche eine andere Mieterin bedroht. Es gab einen Polizeieinsatz dort. Bei dieser Mieterin läuft die Räumungsklage, Kündigungen werden ignoriert. Die Frage an Sie ist: Wieviele Personen sollte ich reinlassen, habe nichts zu verbergen, wie soll ich mich verhalten, weil ich nicht weiß um was es geht. Der Vermieter hatte mich vorgewarnt, eben wegen dieser Frau. Da ich Beamtin bin, befürchte ich Schwierigkeiten eben von dieser Person.

Antwort des Anwalts

Es hat sicher einen guten Grund, dass nach unserer Rechtsordnung Private die Ämter von vermeintlichen Missständen informieren dürfen und die zuständigen Ämter verpflichtet sind, diesen Hinweisen nachzugehen. Oft sind dadurch erst untragbare Zustände ans Licht gekommen.

Leider ist es aber auch so, dass dieses Recht von manchem missbraucht wird und Unschuldige angezeigt werden. Den so Betroffenen kann nur angeraten werden mit den Behörden zu kooperieren. So sollten Sie auch in Ihrem Fall sich einer Wohnungsbesichtigung nicht wiedersetzen.

Allerdings sollten Sie darauf bestehen, dass Ihre Besucher sich ausweisen; Mitarbeiter der Behörden im Außendienst verfügen immer über einen Dienstausweis. Auch steht es Ihnen frei, den Namen Ihres Besuchers zu notieren. Darüber hinaus sollten Sie Fragen zu Anlass und Zweck des Besuches stellen.

Im Regelfall werden nicht mehr als 2 Mitarbeiter des Amtes kommen – nur diese müssen Sie in Ihre Wohnung lassen; Dritten wie z.B. den anzeigenden Mitmieter brauchen Sie keinen Zutritt zu gewähren. Medizinische Gespräche sollten Sie nur in Gegenwart eines Arztes führen.

Eine Diskussion über den Mitmieter und sein Verhalten sollten Sie aber besser nicht führen, da es in keinem Zusammenhang mit den angezeigten angeblichen Auffälligkeiten steht.

Im Übrigen erscheint mir keineswegs sicher, dass es tatsächlich zu einer Wohnungsbesichtigung des Gesundheitsamtes kommt. Sollte es wider Erwarten anschließend doch zu Problemen kommen, halte ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für sinnvoll.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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