Muss Nachbar Hundekot auf seinem eigenen Grundstück entfernen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet mit Doppelhäusern. Unser Nachbar hält vier Labradorhunde, die selten Gassi geführt werden (dann meist ohne Leine). Die Gartenfläche des Hauses beträgt ca. 100 m². Hier befinden sich aktuell 29 recht große Hundehaufen, von denen starke Geruchsemmissionen ausgehen und es in der Folge zu extrem starker Ungezieferbildung kommt. Frage: Wie viel Hunde darf der Nachbar halten?
Muss er außerhalb des Grundstückes die Hunde anleinen (Hunde springen Passanten an)?
Muss der Nachbar den Hundekot auf seinem Grundstück entfernen?
Ein Gespräch mit dem Nachbarn ist leider nicht möglich, da er sofort brüllt.

Antwort des Anwalts

Hundehalter, die den Kot ihrer Tiere auf fremden und öffentlichem Grund und Boden nicht entfernen, verhalten sich ordnungswidrig und können mit Bußgeld belegt werden. Auf eigenem Grund ist eine solche Verletzung öffentlichen Rechts zunächst einmal nicht automatisch gegeben.
Allerdings hat ein Grundstückseigentümer Sorge zu tragen, dass seine Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und gestört werden. Die derzeitige, von Ihnen geschilderte Situation ist – insbesondere bei den jetzt herrschenden hochsommerlichen Temperaturen – sicher nicht zumutbar. Neben der hierdurch immensen Geruchsbelästigung muss auch das sich ansiedelnde Ungeziefer, das Ihnen den Aufenthalt im eigenen Garten und im Freien verleidet, hier zusätzlich als störender Faktor Berücksichtigung finden.

Hieraus resultiert ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch Ihrerseits aus § 1004 BGB.
Da die eventuell erforderliche gerichtliche Durchsetzung wegen der Dauer eines solchen Verfahrens akut keine Abhilfe verspricht, sollten Sie am kommenden Montag das Ordnungsamt Ihrer Kommune von diesen Zuständen informieren. Im Eilfall am Wochenende wäre auch die örtliche Polizei zuständig.
Je nach den herrschenden Umständen könnte das Ordnungsamt hier durchaus auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erblicken, was zum Eingreifen zwingen würde. Ebenfalls können auch die Bedingungen der Tierhaltung überprüft und die zuständigen Stellen wie Veterinär- oder Gesundheitsamt informiert werden. In vielen Gemeinden herrscht auch grundsätzlich Leinenzwang für Hunde. Sofern Ihr Nachbar sich hieran nicht hält, müsste man dieses Verhalten ebenfalls zur Anzeige bringen.
Grundsätzliche Regeln zur Anzahl von Haustieren gibt es nicht. Allerdings lassen die von Ihnen geschilderten Bedingungen durchaus Zweifel an einer artgerechten und den Erfordernissen des Tierschutzes genügenden Haltung aufkommen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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