Möbel bei Auszug entsorgt: Entschädigung möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe im November 2009 in der Nähe von Konstanz eine möblierte 3-Zimmer Wohnung für einen avisierten Zeitraum von 4 Monaten angemietet. Mietpreis damals 900.- Euro inkl. aller NK. Nach Ablauf der 4 Monate einigte ich mich mit der Vermieterin auf eine unbefristete Verlängerung. Der Ferienwohnungs-Mietvertrag vom November wurde nicht geändert, wir liessen das Mietverhältnis einfach weiterlaufen. Daraus wurden 6 Jahre. In 2010 wurde ich vom Hausverwalter informiert, dass meine Vermieterin gerne 100.-Euro für die Abnutzung der Möbel zusätzlich monatlich erhalten wolle, was ich in Ordnung fand. Im Jahr 2012 (wenn ich mich richtig erinnere) gab es eine Mieterhöhung in Höhe von 100.- Euro, die ich auch akzeptierte. So belief sich meine Gesamtmiete bis August 2016 auf 1.100.- Euro.

Nun, bei meinem Auszug verlangt meine Vermieterin 1.000.- für Möbel, die wir entsorgt hatten, weil sie in so schlechten Zustand waren. Der Kaufpreis der 4 Gegenstände anno 2008 belief sich auf geschätzte 4.000.- Euro (2 Ledersofas und ein Holzbett) .

Von den monatlich gezahlten 100.- Euro als Abnutzung will meine Vermieterin nie etwas gewusst haben. Sie deklariert diese nun als damalige Mieterhöhung, wegen der geänderten Mietsituation, da ja auch meinem kurzfristigen Mietverhältnis ein langfristiges geworden wäre.

Nun die Frage an Sie: ist diese Entschädigungssumme angemessen?

Antwort des Anwalts

Sollte der Mietvertrag seinerzeit schriftlich abgeschlossen worden sein, möchte ich Sie bitten, mir diesen unmittelbar zukommen zu lassen. Ich möchte prüfen, ob sich aus diesem Mietvertrag etwas zu Ihren Gunsten hinsichtlich der Möbel ergibt. Selbst wenn sich aus dem Mietvertrag nichts zu Ihren Gunsten herleiten ließe, empfehle ich Ihnen, der Vermieterin nichts mehr zu bezahlen. Möbel aus dem Jahr 2008 sind nicht mehr zu verkaufen, auf gar keinen Fall für mehr als 100,00 €. Mir persönlich erscheint bereits der ursprünglich vereinbarte Mietpreis von 900,00 € sehr hoch. Das gilt erst recht, wenn Sie ab 2010 weitere 100,00 € und schließlich ab 2012 nochmals einen um 100,00 € höheren Betrag bezahlt haben. So viel zahlt man bestenfalls für eine möblierte Wohnung incl. Verschleiß der Möbel. Ich habe als Betreuer jüngst zwei Häuser besenrein entrümpeln lassen. Darin befanden sich zum Teil noch recht gute Möbel, u. a. eine Einbauküche mit allem Komfort (4 Jahre alt), ein Biedermaierschrank, etc. Ich habe nicht nur nichts mehr für die Gebrauchtmöbel bekommen, sondern für das Räumen noch 1000,00 € je Wohnung bezahlt!
Weisen Sie die Forderung als unbegründet zurück und lassen Sie es getrost auf die Einleitung eines Rechtsstreits ankommen. Die Vermieterin muß beweisen!

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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