Mietvertrag kündigen - Kündigung persönlich übergeben?

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir möchten unsere Mietwohnung (3-monatige Kündigungsfrist) zum 28.02.2013 kündigen. Laut Mietvertrag muss die Kündigung bis zum 3. Werktag (im Dezember) bei der Vermieterin eingegangen sein. Da die Vermieterin am kommenden Samstag mit einem möglichen Nachmieter zu uns zur Wohnungsbesichtigung kommt, würde ich ihr die Kündigung gerne direkt übergeben. Ist dies möglich und wenn ja, muss ich mir eine Bestätigung von ihr quittieren lassen? Könnten Sie mir bitte einen Musterbrief für eine Kündigung zur Verfügung stellen.

Antwort des Anwalts

Selbstverständlich können Sie die Kündigung für das Mietverhältnis auch bereits vorher erklären. Insofern passt es auch gut, dass Sie am kommenden Wochenende anlässlich des Besichtigungstermins Ihre Vermieterin persönlich treffen. Sie machen sich eine Kopie des Kündigungsschreibens, auf der Sie sich den Erhalt durch Ihre Vermieterin bestätigen lassen. Es reicht ein Vermerk „erhalten am…“ und die Unterschrift des Vermieters.

Das Kündigungsschreiben formulieren Sie wie folgt:

Kündigung

Hiermit kündige/n ich/wir das seit dem … bestehende Mietverhältnis über die Wohnung … (Adresse) fristgemäß zum 28.02.2013.
Zwecks Abstimmung eines Termins für die Wohnungsübergabe werde/n ich/wir mich/uns rechtzeitig vor Mietende mit Ihnen in Verbindung setzen.


Datum Unterschrift

Hat Ihr Ehepartner oder Lebensgefährte den Mietvertrag ebenfalls unterzeichnet, so ist auch die Kündigung von allen Mietern zu unterschreiben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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