Mietvertrag früher kündigen - Frist

Online-Rechtsberatung
Stand: 25.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Aus finanziellen gründen muss ich meine Parfümerie schließen.
Ich habe einen befristeten Mietvertrag, darin steht: Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2011 und wird bis zum 30.06.2012 fest vereinbart.

Nach Ablauf der festen Mietzeit wandelt sich das Mietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis um und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Monat kündbar.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Aber, mein Vermieter verlangt von mir eine 3 monatige Kündigungsfrist.
Ich soll die Kündigung Ende diesen Monat (30.04.2012) ihm zu schicken und zum 31.07.2012 kündigen.
Ich habe gelesen: Das ein befristeter Mietvertrag nicht zu kündigen ist.

Meine Frage dazu: Kann ich schon zum 30.06.2012 den kündigen?

Antwort des Anwalts

Für die Beantwortung Ihrer Frage kommt es auf den genauen Inhalt des Mietvertrages an.

Grundsätzlich ist Ihre Aussage richtig, dass das befristete Mietverhältnis mit Ablauf der Befristung kraft Gesetzes endet (§ 542 Abs.2 BGB). Eine Kündigung bedarf es dazu nicht.

Soweit sodann eine Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis vereinbart ist, gelten die Rechtsfolgen eines solchen unbefristeten Mietverhältnisses (also auch die Kündigungsfristen) erst mit Beginn des unbefristeten Mietverhältnisses; in Ihrem Fall also am 1.7.2012.

Aus diesem Grund enthalten solche Mietverträge üblicherweise eine Klausel nach der der Mieter 3 Monate vor Ende des befristeten Mietverhältnisses anzeigen muss, dass er das Mietverhältnis verlängern will. Bitte untersuchen Sie genau, ob Ihr Mietvertrag nicht eine solche oder ähnliche Klausel enthält. Mit ihr kann sich der Vermieter vor der Situation, die jetzt eingetreten ist, schützen.

Fehlt eine solche Klausel, kann ich Ihnen nur empfehlen, dass Sie Ihrem Vermieter bis zum Monatsende schriftlich mitteilen, dass Sie nicht beabsichtigen das Mietverhältnis über die Zeit der Befristung hinaus fortzusetzen und die Räume zum 30.6.2012 verlassen werden. Weitere Mietzahlungen sollten Sie nicht vornehmen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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