Mietvertrag eines anderen in eigenem Namen fortführen ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

2002 Mietvertrag unterzeichnet von ihr.
2003 Kennengelernt
2004 zu ihr gezogen
2008 geheiratet, Mietvertrag nicht angepasst
2011 Auszug geplant von ihr zum Mai. (Scheidung etc. läuft nicht)
Kann der Mietvertrag so übernommen werden oder muss ein neuer aufgesetzt werden der dann
auch erhöht werden könnte. Ich würde gerne weiter in der Wohnung bleiben, kann der Vermieter ablehnen den Vertrag zu gleichen Konditionen auf meinen Namen zu führen. Gibt es eine Art Anspruch die Wohnung weiter zu führen. ?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Mieterin der Wohnung ist alleine Ihre Frau. Sie ist alleine Vertragspartnerin des Vermieters, wobei sie das Recht hatte Sie in ihre Wohnung mit aufzunehmen. Durch die Hochzeit sind Sie aber nicht Mitvertragspartner des Mietvertrages geworden.

Wenn Ihre Frau die Wohnung kündigt, beendet sie dadurch nicht nur den Mietvertrag sondern juristisch gesehen auch Ihr Aufenthaltsrecht in der Wohnung.

Nimmt der Vermieter eine Kündigung Ihrer Frau widerspruchslos hin und akzeptiert er für eine gewisse Zeit (wenige Monate) Ihren Verbleib in der Wohnung und nimmt Ihre Mietzahlungen entgegen, ist durch faktisches Verhalten ein neues (unbefristetes) Mietverhältnis entstanden. Dieses hätte dann den gleichen Inhalt und damit die gleiche Miethöhe wie das bisherige Mietverhältnis.

Dieses faktische neue Mietverhältnis tritt aber nur ein, wenn das bestehende Mietverhältnis gekündigt wúrde. Ansonsten bleibt das ungekündigte Mietverhältnis in Kraft. Für die Mietzahlung haftet dem Vermieter gegenüber dann auch zukünftig Ihre Ehefrau. Diese sollte daher ein zentrales Interesse an der Kündigung des Vertrages haben.

Eine Übernahme des bestehenden Mietvertrages durch Sie ist natürlich ebenfalls möglich. Dazu bedarf es dann aber der Zustimmung des Vermieters. Es handelt sich rechtlich dann um ein neues Mietverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter. Der Vermieter ist damit berechtigt, dieses neue Mietverhältnis auch von einer höheren Mietzahlung abhängig zu machen. Er kann es natürlich auch zu den bisherigen Konditionen weiterführen.

Es macht daher Sinn den Vermieter mit der eingetretenen Veränderung zu konfrontieren und ihn zu bitten, das bestehende Mietverhältnis von Ihrer Frau auf Sie zu überschreiben. Damit wäre dann Ihre Frau aus der (ungewollten) Haftung heraus und Sie wären einziger Mieter der Wohnung.

Dazu reichen 2 Sätze: "Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass Frau ... zum .... aus dem bestehenden Mietverhältnis ausscheidet. Das Mietverhältnis wird ab dem ... mit Herrn XY fortgeführt."

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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