Mieter ohne Mietvertag in Wohnung eingezogen

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Auf Empfehlung eines Mieters, der gerade beim Umziehen war, hatte ich einer jungen Frau mit Kind die Absicht mitgeteilt, dass sie die Wohnung übernehmen könnte, wenn sie mir die Mietkaution und einen Auszug der Schufa bringt. Dies war am Freitag, den 27.04. Da sie bis heute die Dokumente nicht gebracht hatte, bin ich zu der Wohnung gefahren und gesehen, dass sie beim Einzug sind auch noch mit Freund. Ich habe keinen Mietvertrag unterzeichnet und irgendwelche andere schriftlichen Sachen unterschrieben. Allerdings habe ich ihn 1 Paar Schlüssel gegeben.
Ich möchte auch keinen Mietvertrag mit der Frau unterzeichnen.

Nachtrag vom 08.05.2012:

Mietvertrag von Vormieter endet am 30.06.2012.

Antwort des Anwalts

Die Situation in der Sie sich befinden ist nicht ganz einfach, da die geschilderten Umstände unterschiedlich bewertet werden können. Ich versuche Ihnen die verschiedenen Aspekte zu beleuchten.

Gegenwärtig werden Sie keinen Räumungsanspruch gegen die Frau durchsetzen können, da der ausziehende Mieter bis zum 30.06.2012 das Nutzungsrecht an der Wohnung hat. Das heißt, solange er die Frau aufgrund seines Nutzungsrechtes in der Wohnung duldet, werden Sie nichts dagegen ausrichten können.

Problematisch ist, dass Sie der Frau Schlüssel ausgehändigt haben. Die hätten Sie während der Mietzeit des Mieters gar nicht haben dürfen.

An der Stelle sollten Sie mit dem scheidenden Mieter deutlich klären, dass Sie die Frau nicht als Nachmieterin akzeptieren werden und ihm klarmachen, dass seine Räumungspflicht auch die Frau und deren Möbel betrifft. Sollte der Mieter die Frau in dem Glauben hereingelassen haben sie sei seine Nachmieterin, klären Sie ihn über den Irrtum auf. Der Nachmieter sollte die Herausgabe der Schlüssel von ihr verlangen, die Sie ihr herausgegeben haben. Es sei denn Sie haben ausdrücklich mit dem Mieter vereinbart, dass Sie diese Schlüssel haben sollten. Dann können Sie die Herausgabe auch an sich verlangen. Es ist vorteilhaft, wenn Sie vom Mieter etwas schriftliches bekommen, dass er der Frau kein Besitzrecht eingeräumt hat und diese sich ohne seine Zustimmung einrichtet.

Gleichzeitig klären Sie die Frau darüber auf, dass kein Mietvertrag zustandegekommen ist und auch nicht zustandekommen wird und Sie eine Räumungsklage einreichen werden, wenn die Frau sich am 1.7.2012 noch in der Wohnung befindet.

Das Sie keinen schriftlichen Mietvertrag geschlossen haben ist offensichtlich. Es kommt aber darauf an, ob die Frau sich auf den Abschluss eines mündlichen Mietvertrages berufen kann. Dafür kommt es wiederum darauf an, wie der Sachverhalt dargestellt und bewiesen wird.
Wenn die Frau behaupten will Sie hätte einen Mietvertrag mit Ihnen geschlossen, muss sie die Umstände darlegen und beweisen. Dafür müsste sie Zeugen beibringen. Sie kann auch den Besitz der Schlüssel als Indiz für die Übergabe nach Einigung über den Mietvertrag ins Feld führen. Da bin ich allerdings skeptisch, ob das alleine einen Richter überzeugt. Umso mehr natürlich, wenn Sie es so darstellen, dass Sie ihr den Schlüssel nur als Interessentin gegeben haben, damit Sie die Wohnung besichtigen kann und Sie keine Zeit hatten sie zu begleiten.
Wenn die Frau es so darstellen kann, dass Sie als Sie feststellten, dass die Beiden einzogen das geduldet haben, wäre das für Sie ungünstig. Umso mehr, wenn der scheidende Mieter und der Freund das zeugenschaftlich bestätigen würden.

Ideal wäre natürlich, wenn Sie beweisen könnten, dass Sie zur Vermietung an sie bereit wären, wenn sie die Kaution und Schufa-Auskunft beibringt. Noch besser wäre es, wenn Sie dazu eine Frist bestimmt hätten, die ergebnislos verstrichen ist oder nachweislich unmissverständlich erklärt hätten die Vermietung nur ins Auge fassen würden, wenn die gewünschte Zahlung und die Auskunft erfolgt wären.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie mit dem Vormieter und der Frau vor Zeugen sprechen, auf deren wahrheitsgemäße Aussage Sie sich verlassen können. Der scheidende Mieter ist da vermutlich nicht sicher genug. Wenn Sie die Anschrift der Frau haben, sollten Sie Ihr auch schriftlich einmal mit Einschreiben und einmal mit Post - die Sie von einem Zeigen einwerfen lassen - mitteilen, dass Sie Ihren voreiligen Einzug rückgängig machen soll und es keinen Mietvertrag geben wird, weil sie die verabredeten Voraussetzungen nicht erfüllt hat, sie unterschlagen hat, dass Ihr Freund ebenfalls mit einziehen soll und sie generell eigenmächtig versucht einzuziehen. Desweiteren sollten Sie den Schlüssel zurückfordern und für alles eine Frist setzen.

Es ist durchaus empfehlenswert in der Sache einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich um Ihre Rechte kümmern kann. Zumindest wenn die Frau ihr Vorhaben nicht abbricht, wenn Sie ihr mitteilen dass kein Mietvertrag zustandegekommen ist und auch nicht zustandekommen wird, ist die Einschaltung eines Anwaltes angezeigt.

Vorsorglich warne ich davor das Wort "Kündigung" in den Mund zu nehmen, weil eine Kündigung einen bestehenden Vertrag voraussetzt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice