Entfernen der übernommenen Bodenbeläge und der Kücheneinrichtung

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe meine Wohnung zum 01.08.2010 fristgerecht gekündigt. Ich habe bei Einzug Mai 2007 vom Vormieter folgendes übernommen: Laminatboden im Flur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Einbauküche und PVC Boden in der Küche. Ich würde dieses auch gern an den Nachmieter weitergeben und im Gegenzug die Wohnung unrenoviert überlassen. Mein Vermieter hat mir nun mehrere Interessenten geschickt. Mit 7 Interessenten habe ich mich schriftlich geeinigt.
Meinem Vermieter ist jedoch kein Mieter recht. Bei dem einen hat er zu bemängeln, dass in meine Wohnung nur eine Familie mit 2 Kindern einziehen soll und nicht 3 Kinder, die die Familie hat. (Meine Wohnung hat 92,3 qm und 3 1/2 Zimmer). Ein großer Hund ist jedoch kein Hindernis. Hinzu kommt, dass die Familie im Moment 1.300 Euro für ein Eigenheim zahlt. Dann hatte ich 3 Studenten, mit denen ich mich auch geeinigt habe. Diese wurden ebenfalls abgelehnt mit der Begründung, es soll keine 3 köpfige WG einziehen nur eine Familie. In der Wohnung unter mir wohnt eine Herren WG mit 2 Leuten, die oft sehr laut sind, da sagt keiner was. Im ersten Stock wohnt eine Familie mit 4 Kindern.

Auf meine tel. Nachfrage, warum die Familie mit dem Eigenheim nicht die Wohnung bekommt meinte der Sachbearbeiter 1. 3 Kinder, 2. wahrscheinlich kann die Familie das Haus nicht mehr bezahlen und was wohl bei rauskäme, wenn er mal bei der Schufa nachfragen würde. In meinen Augen sind das nur Mutmaßungen. Wie schon erwähnt, bei 7 Familien fand der Sachbearbeiter immer irgendetwas, was ihn gestört hat.

Ich habe ihn dann gefragt, was denn geschehe, wenn meine Wohnung nicht weitervermietet wird. Er meinte, ich muß dann die Wohnung hell streichen, was mir ja noch einleuchtet. Ich habe kräftige Farben orange, terracotta. Ich muß dann zusätzlich die Einbauküche rausreißen, die noch vollständig in Ordnung ist und von den bisherigen Interessenten sehr gern übernommen würde. Dann soll ich das gesamte Laminat, Teppichböden und PVC rausreißen obwohl alles tiptop in Ordnung ist. Die Sachen dürfen nur in der Wohnung bleiben, wenn sich ein Nachmieter hierfür findet . Aber wie soll ich den finden, wenn die Genossenschaft alle Nachmieter ablehnt und tlw. nicht mal richtig prüft ob sich die Mieter die Wohnung leisten können.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Fragestellung:

  1. Stellung eines Nachmieters
  2. Entfernen der übernommenen Bodenbeläge und Kücheneinrichtung

zu1.:
Die Frage der Stellung eines Nachmieters stellt sich zumeist in den Fällen einer durch den Mieter gewünschten vorzeitigen Entlassung aus dem Mietverhältnis. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall, da Sie fristgerecht gekündigt haben. Es geht mithin allein darum, ob ein Nachmieter die Einbauten übernimmt oder Sie diese Entfernen müssen. Grundsätzlich steht es dem Vermieter frei, an wen er nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung zu welchen Bedingungen vermietet oder die Wohnung überhaupt neu vermietet. Insofern können Sie zwar Nachmieter vorschlagen, nicht jedoch auf den Inhalt des zwischen dem Nachmieter und der W. abzuschließenden Vertrages einwirken. Eine Vereinbarung zur Übernahme der Einrichtungen ist demnach nur mit einem von der W. akzeptierten Nachmieter und auch dann nur nach Zustimmung der W. mit der Übernahme möglich. Es handelt sich bei der häufig anzutreffenden Annahme, der Vermieter müsse einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren und dürfe maximal zwei bis drei Bewerber ablehnen, um einen weiterverbreiteten Irrtum. Dies gilt nur dann, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine gewisse nachvertragliche Selbstbindung durch die mündliche (leider nicht schriftliche) Vereinbarung mit Herrn N. steht unter dem Vorbehalt der Zahlungsfähigkeit der gestellten Nachmieter. Inwiefern diese bei den von Ihnen vorgeschlagenen Familien gegeben ist, vermag ich nicht einzuschätzen.

zu 2.:
Bei den Einbauten und Böden ist zu unterscheiden (vorbehaltlich etwaiger Vereinbarungen im Übergabeprotokoll bei Einzug, welches mir nicht vorliegt): Haben Sie die Kücheneinrichtung vom Vormieter übernommen und sind Sie Eigentümerin geworden, haben Sie die Küche auf Verlangen des Vermieters zu entfernen, sofern sie nicht von einem Nachmieter übernommen wird (s.o.). Gleiches gilt für die Bodenbeläge. Waren die Bodenbeläge allerdings vorhanden und gibt es hierüber keine gesonderte Vereinbarung eines Eigentumsübergangs auf Sie, stehen sie im Eigentum der W. und waren deshalb mit vermietet mit der Folge, dass sie in der Wohnung verbleiben können.

Hinweis: Durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls haben Sie die dort aufgeführten Mängel als vorhanden und damit die Mietsache als in einem nicht vertragsgemäßen Zustand anerkannt. Die Rechtsprechung wertet dies in der Regel nicht nur als Anerkenntnis, sondern auch als Verpflichtungsübernahme zur Beseitigung der aufgeführten Mängel.

Sie sollten weiterhin bestrebt sein, einen solventen Nachmieter zu stellen, der die Kücheneinrichtung und Bodenbeläge übernimmt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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