Eine Klausel, Rechtssicher in den Mietvertrag einsetzen
ich möchte im mietvertrag die klausel einsetzen,dass ich nicht auf eigenbedarf kündigen werde.wie kann ich das rechtsicher formulieren.
Sehr geehrte Mandantin,
Fragestellung: Ich möchte im mietvertrag die klausel einsetzen,dass ich nicht auf eigenbedarf kündigen werde.wie kann ich das rechtsicher formulieren.
Die Parteien können bei Vertragsschluss den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer vereinbaren. Soll die Ausschlussvereinbarung für längere Zeit als ein Jahr gelten, so ist hierfür Schriftform erforderlich, § 550 BGB. Wird die Schriftform nicht beachtet, so ist das Mietverhältnis ohne Beachtung der Kündigungsbeschränkung jederzeit kündbar, LG Hamburg ZMR 2001, 895. In Ihrem vorgelegten Mietvertragsentwurf empfiehlt sich der nachstehende Zusatz in § 6 als Absatz (3): Der Vermieter verzichtet für die Dauer von … Jahren (wahlweise: für die Dauer des Mietverhältnisses) auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs iSv § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.