Eine Klausel, Rechtssicher in den Mietvertrag einsetzen

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.04.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

ich möchte im mietvertrag die klausel einsetzen,dass ich nicht auf eigenbedarf kündigen werde.wie kann ich das rechtsicher formulieren.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Fragestellung: Ich möchte im mietvertrag die klausel einsetzen,dass ich nicht auf eigenbedarf kündigen werde.wie kann ich das rechtsicher formulieren.

Die Parteien können bei Vertragsschluss den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer vereinbaren. Soll die Ausschlussvereinbarung für längere Zeit als ein Jahr gelten, so ist hierfür Schriftform erforderlich, § 550 BGB. Wird die Schriftform nicht beachtet, so ist das Mietverhältnis ohne Beachtung der Kündigungsbeschränkung jederzeit kündbar, LG Hamburg ZMR 2001, 895. In Ihrem vorgelegten Mietvertragsentwurf empfiehlt sich der nachstehende Zusatz in § 6 als Absatz (3): Der Vermieter verzichtet für die Dauer von … Jahren (wahlweise: für die Dauer des Mietverhältnisses) auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs iSv § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. 

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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