Ehemalige Prostituierte aus der Wohnung schmeißen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Februar 2013 lernte ich eine rumänische Prostituierte kennen. Ab April 2013 war sie in Duisburg tätig und wir freundeten uns an. Ich unterstützte sie finanziell und bot ihr an, sie aus den Bordell herauszuholen. Ich hatte ihrer Mutter Geld geschickt und auch ihre Schulden bezahlt insgesamt ca. 12.000 Euro. Im Juni flog sie dann nach Rumänien, auch nach dorthin hatte ich ihr 2.000 Euro geschickt und den Flug zurück nach Deutschland gezahlt. Ich hatte ihr angeboten bei mir zu wohnen und sie wollte mit mir zusammen leben. Am 3. August kam sie dann und wohnt seitdem bei mir. Doch ich kann sie nicht finanzieren, in knapp 14 Tagen hat sie mir schon wieder ca. 4.000 Euro gekostet. Ich möchte das sie aus dem Haus kommt, doch ich weiß nicht wie. Vor einer Woche hat sie auch noch ihre gesamten Papiere verloren und kann sich jetzt nicht mehr ausweisen. Sie will auch nicht mit mir zum Konsulat nach Bonn fahren, um sich eine vorläufige Bescheinigung zu holen, denn die ist nur einen Monat gültig und sie muss dann nach Rumänien zurück. Sie möchte gerne hier bei mir bleiben, doch das ist für mich unfinanzierbar.

Ich komm mit der Frau nicht zurecht, wir passen nicht zueinander. Bis jetzt hat sie alles von mir bekommen was sie wollte. Bekommt sie das nicht, trampelt sie wie ein kleines Kind. Dazu kommt das ich nächste Woche wieder arbeiten muss und sie den ganzen Tag alleine im Haus ist und ich weiß nicht was sie dann alles anstellt. Die Verständigung ist sehr schlecht und geht nur über den Google Translator, der aber total den Sinn verdreht und somit nur Missverständnisse entstehen. Auch der Altersunterschied ist zu groß, sie ist 22 und bin 60. Wenn die Frau weiter hier bleibt, dann lande ich noch in einem Armenhaus.

Ich wohne alleine in einem Haus. Meine Frau ist vor acht Jahren ausgezogen und wohnt mit ihrem Freund in Bochum in einer Wohnung zusammen. Das Haus gehört auch noch meiner Frau zur Hälfte mit. Weil ich ganz alleine in diesem Haus wohne, komm ich manchmal auf solche Ideen eine Frau hier wohnen zu lassen, weil ich mich sehr einsam fühle. Bin also noch verheiratet, nur meine Frau ist schon acht Jahre nicht mehr bei mir.

Aber diesmal ist es mit der jungen Rumänin eine zu große finanzielle Belastung für mich, die ich nicht stemmen kann. Sie ist auch nicht mehr die Frau, so wie ich sie als Prostituierte kannte. Sie kostet viel Geld und bringt mir nur den Haushalt durcheinander, sie kocht und putzt, aber eine Haushälterin habe ich nicht gewollt, ich komme alleine zurecht. Mit Liebe und Sex läuft gar nichts mehr und nur immer Geld für nichts. Trotzdem möchte sie mich gerne heiraten, obwohl das gar nicht geht, weil ich noch verheiratet bin.

Ich möchte aber auch nicht in ständigen Streit mit ihr leben, bis sie irgendwann mal geht. Bis jetzt lebt sie erst seitdem 3. August 2013 bei mir und ich merke das es nicht funktioniert und passt und mir nur sehr viel Geld kostet, dass ich bald nicht mehr aufbringen kann.

Was kann ich tun, ohne großen Streit und Heulerei, dass sie verschwindet und aus dem Haus geht. Ich kann sie doch auch nicht einfach auf die Straße setzen, ohne Papiere und Geld. Ich habe weder eine Einladung beantragt, oder sonst irgend etwas unterschrieben. Sie hat nur von mir viel Geld bekommen, damit sie nicht mehr der Prostitution nachgehen musste (ich habe unter anderen ihre ganzen Schulden bezahlt). Sie tat mir leid und ich hatte mich in sie verliebt. Aber ganz arm werden möchte ich wegen ihr nicht.

Welche Möglichkeiten habe ich, damit es nicht ein unüberschaubares finanzielles Fiasko für mich wird?

Antwort des Anwalts

Einen Mietvertrag hat die Frau nicht, weil Sie keinen abgeschlossen haben; dazu hätte ja auch Ihre Frau als Miteigentümerin zustimmen müssen; auch konkludent haben Sie keinen Mietvertrag abgeschlossen, weil Sie keine Mietzahlung vereinbart haben.

Daher müssen Sie der Frau gegenüber auch keine Kündigungsfrist einhalten und eine Kündigung auch nicht begründen.

Gleichwohl müssen Sie formell richtig das Zusammenwohnen beenden, rechtlich richtig mittels eines Schreibens, dessen Empfang die Frau quittieren müsste.
Die Rechtsprechung verlangt in solchen Fällen allerdings, eine angemessene Räumungsfrist zu setzen, die Gerichte nehmen hier etwas divergierend einige Wochen bis zu 3 Monaten an.
Sollte die Frau nicht ausziehen, müssen Sie vor Gericht, was wiederum dauert (und kostet).
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung beantragen und erhalten, müssen Sie mit rund einem Monat Verfahrensdauer rechnen,
wenn Sie –mangels Annahme eines Eilfalls- eine reguläre Klage erheben, dauern die Verfahren zwischen 6 – 12 Monaten bis zu einem erstinstanzlichen Urteil,

daran kann sich eine 2. Instanz anschließen (die ein gutes Jahr dauern kann),

und die Zwangsvollstreckung, falls notwendig; diese dauert zwischen wenigen Wochen – 4 Monaten.

Sollten Sie angesichts der gefühlten Eile und finanziellen Notwendigkeit die rechtlich nicht zulässige Variante wählen, die Frau vor die Tür zu setzen, ihr die Schlüssel abzunehmen und sicherheitshalber das Schloss auszutauschen, könnte sie wiederum hiergegen gerichtlich vorgehen.
Ob sie das angesichts ihrer sprachlichen Schwierigkeiten und vermutlicher mangelnder entsprechender Kenntnisse tatsächlich macht, müsste in diesem Fall dann abgewartet werden.

In Anbetracht der Vor- und Nachteile der beiden Varianten würden wohl viele Betroffene zur 2., (nicht zulässigen) Variante neigen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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