Dem Mieter wegen Lärmbelästigung kündigen ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 07.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich besitze ein Dreifamilienhaus in Hessen. Eine Wohnung bewohnt meine Tochter, zwei Wohnungen sind anderweitig vermietet. Jetzt will eine Mieterin kündigen weil die Familie über ihr sehr laut ist, die Kinder (zwei und sieben Jahre) toben bis in die späte Nacht hinein, wenn nachts ein Kind schreit kümmert sich niemand darum, der ältere ließ neulich ein scharfes Klappmesser im Garten liegen, dann erwischte ihn mein Schwiegersohn mal wie er neben einem Brennholzstapel im Hof mit einem Feuerzeug herumhantierte. Kann ich diesem Mieter mit dem Argument kündigen: Wenn diese Familie geht, geht ihr auch.

Ist das möglich und rechtens?

Antwort des Anwalts

Lärmbelästigungen sind eine der häufigsten Minderungs- und Beschwerdegründen von Mietern. Deshalb sind in den meisten Mietverträgen und Hausordnungen entsprechende Regeln aufgestellt, die alle Mieter einhalten müssen. Sollten in Ihrem Haus entsprechende Regeln fehlen, gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Soweit die Lärmbelästigungen vor 7.00 Uhr und nach 22 Uhr erfolgen, kann der Mieter das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei über die Störung der Nachtruhe informieren. Hier drohen dann Bußgelder für die Lärmverursacher. Entscheidend für die Durchsetzung der Rechte ist der Nachweis der vorhandenen bzw. von Ihrem Mieter behaupteten Lärmbelästigung. Zunächst sollten Sie ihm empfehlen, ein Lärmprotokoll über die Lärmbelästigungen zu führen. Ohne eine Dokumentation über einen längeren Zeitraum ist eine klageweise Abwehr nahezu aussichtslos. Ihnen gegenüber kann der Mieter lediglich den Lärm des anderen Mieters unter Vorlage des Protokolls rügen und ggf. die Miete mindern. Denn die Rechtsprechung behandelt den übermäßigen Lärm als Mangel der Mietsache bei dem anderen Mieter. Sie selbst als Vermieter sind verpflichtet, den störenden Mieter auf die Ruhezeiten hinzuweisen und ihn bei fortwährenden Verstößen zunächst abzumahnen. Sie können also nicht sogleich ordentlich oder sogar außerordentlich fristlos kündigen. Ignoriert der Mieter auch eine zweite Abmahnung, können Sie das Mietverhältnis bei fortwährender Störung fristlos kündigen. Eine Berufung auf die Drohung des anderen Mieters, das Mietverhältnis seinerseits zu kündigen, bedarf es nicht. Dies wäre auch kein Grund für die fristlose Kündigung des störenden Mieters. Grund ist allein das vertragswidrige Verhalten des störenden Mieters. Im Rahmen der Abmahnung sollten Sie auch die anderen Punkte wie Klappmesser und Spielen der Kinder mit Feuerzeugen monieren. Denn die Mieter sind verpflichtet, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen, damit keine Gefahren von ihnen ausgehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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