Auswirkung auf Sozialhilfe bei Überlassung der Wohnung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meinem Onkel und meiner Mutter gehört je zur Hälfte ein Haus mit zwei 4-Raumwohnungen in Dresden. Im Obergeschoss wohnt zur Zeit mein Onkel, allein. Im Erdgeschoss hat meine Oma ein lebenslanges, freies Mietrecht. Meine Mutter lebt in einem anderen Haus und ist angestellt.

Nun sind unsere Überlegungen, dass ich mit meiner Familie in das gemeinsame Haus in eine der 4-Raumwohnungen von Onkel und Mutter ziehe. Mein Onkel würde sich die Wohnung mit meiner Oma teilen, und die Wohnung im Obergeschoss wäre frei. Das Problem dabei ist, das mein Onkel momentan ALG 2 erhält. Unsere Frage ist nun, ob wir mietfrei wohnen dürften, oder einen offiziellen Mietvertrag haben müssen und wie weit dieser bei meinem Onkel angerechnet werden würde.

Antwort des Anwalts

Was Sie planen ist mehr als gefährlich. Die Eigentumswohnung Ihres Onkels wurde bis dato nur nicht als zu verwertendes Vermögen im Einkommen berücksichtigt, da er diese selbst nutzte, § 12 Abs.3 Ziff.4 SGB II. Wenn Ihr Onkel die Wohnung aufgibt, wäre der Onkel gezwungen, die Wohnung zu verwerten. Verwerten heißt im sozialrechtlichen Sinne nicht vermieten. Ihr Onkel würde dann gezwungen werden, seine Wohnung zu verkaufen und vom Kaufpreis zu leben. Leistungen erhielte er dann erst wieder, wenn vom Kaufpreis abzüglich des Schonvermögens- nichts mehr übrig bliebe.

Auch nach der Vermögensverwertung wäre die Situation nicht gut für ihn. Denn es kommt hinzu, daß er mit seiner Mutter dann unter Umständen eine Bedarfsgemeinschaft bildet und die Leistungen auch aus diesem Grund nach Verwertung der Eigentumswohnung abgeschmolzen werden. Aus diesem Grund kann ich von dem geplanten Vorhaben nur abraten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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