Internetapotheken - Sind Bestellungen ohne Rezept erlaubt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Internet gibt es zahlreiche Internetapotheken die Medikamente rezeptfrei anbieten für die man normalerweise ein Rezept braucht. Ich stelle mir die Frage, ist es legal sich solche Medikamente liefern zu lassen? Werden solche Medikamente vom Zoll abgefangen, mache ich eventuell sogar strafbar? Gibt es von Medikament zu Medikament vielleicht sogar Unterschiede? Wie sieht es aus mit dem "beliebten" Testosteron im Bereich der Bodybuilder aus?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ich kann Ihre Frage wie folgt beantworten:

Vorwegschicken möchte ich die Anmerkung, dass ich davon ausgehe, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, womit auch deutsches Recht zur Anwendung kommen dürfte.

Hinsichtlich des Vertriebes von Arzneimitteln im Internet hat der Gesetzgeber geregelt, dass Apotheker, wenn sie im Besitz einer Erlaubnis nach § 11 a Apothekengesetz und dessen weiterer Voraussetzungen erfüllen, Arzneimittel auch an Abnehmer versenden dürfen, wobei hiervon auch der elektronische Versandhandel umfasst ist, vorausgesetzt, die Apotheker halten sich auch an die ergänzenden Regelungen der Apothekenbetriebsordnung. Sie können daher davon ausgehen, dass in Deutschland zugelassene Internetapotheken wie beispielsweise docmorris über eine solche Erlaubnis verfügen. Ausländische Internetapotheken bzw. Versender von Arzneimitteln verfügen über diese Erlaubnis in der Regel nicht. Dies trifft insbesondere auf solche zu, die mittels SPAM-Werbung für ihre Produkte werben.

Dabei gilt dann auch, dass aufgrund der geltenden Gesetzeslage diese Vertriebsmethoden in Deutschland nicht zulässig sind. Sofern es sich um den Vertrieb von apothekenpflichtigen oder rezeptpflichtigen Mitteln handelt, wäre damit ein Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland nicht zulässig.

Aus Ihrer Sicht gilt dabei zu beachten, dass das Verbot nicht nur den Versender der Arzneimittel betrifft, sondern auch den Empfänger treffen kann. So ist es beispielsweise gem. § 6 a Arzneimittelgesetz verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport einzusetzen, diese in Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden.

Gem. § 6 a Abs. 2 S. 1 ist es verboten, Arzneimittel und Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz (Arzneimittelgesetz) genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringen Mengen zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll. Gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 a und b Arzneimittelgesetz wird dies mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Im Anhang zum Arzneimittelgesetz ist sowohl das Mittel 1- Testosteron sowie zahlreiche weitere Mittel genannt.

In der Regel wird die Einfuhr durch den Zoll überwacht. Sofern festgestellt werden sollte, dass Sie ein solches Produkt im Ausland bestellt haben sollten und Sie als Lieferadresse genannt sind, müssen Sie sich auf ein Ermittlungsverfahren des Zolls bzw. der Staatsanwaltschaft einstellen. Dabei können Ihnen die oben genannten Strafen drohen.

Es ist daher unbedingt davon abzuraten, ein solches Risiko einzugehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice