Wiederruf für gekaufte Domain

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.01.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe letzten Monat Webspace sowie eine dazugehörige Domain gekauft. Da ich die gleichen Leistungen bei einem anderen Anbieter günstiger gefunden habe, habe ich den Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen. Dies wurde auch ohne weiteres hingenommen, bis ich heute (6.2.11) eine Email bekommen habe, das ein Widerruf nicht möglich wäre.

Dies habe ich außerdem in den Nutzungsbedingungen gefunden:

  1. Widerrufsrecht

Verbrauchern nach § 13 BGB steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser

Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


Ist mein Widerruf rechtswirksam gewesen oder muss ich doch die Kosten für den Vertrag übernehmen ?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Die von Ihnen mitgeteilte Antwort von Herrn X lässt nicht unbedingt Seriosität bei der Fa. XY erkennen. Ihr erfolgter Widerruf scheint ignoriert zu werden. Herr X erklärt Ihnen die Voraussetzung einer Kündigung, um die es Ihnen jedoch gar nicht geht. Einer Vertragskündigung bedarf es nach erfolgtem Widerruf nicht. Ein solches Widerrufsrecht besteht unter anderem bei den sog. Haustürgeschäften i.S.d. § 312 BGB, sowie bei den Fernabsatzverträgen i.S.d. § 312 b BGB. Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer (Fa. XY) und einem Verbraucher (Sie), der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher via Internet bestimmt worden ist, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Soweit der Inhalt von § 312 d Abs. 1 BGB. Diese Voraussetzungen liegen bei Ihnen vor, sodass Sie den Vertrag grundsätzlich widerrufen konnten. Auf einen Umstand ist jedoch deutlich hinzuweisen: Die §§ 312 ff BGB dienen ausschließlich dem Verbraucherschutz, d.h. sie gelten nur bei Geschäften zwischen gewerblichen Anbietern und Verbrauchern. Sofern Sie eine Firma betreiben und für diese bestellen, handeln Sie selbst als Unternehmer und nicht als Verbraucher. Dann steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Ich habe allerdings den Eindruck, dass Sie ausschließlich als privater Verbraucher aufgetreten sind. Da nach Ziff. 5 der AGB von XY zur Wirksamkeit des Widerrufs Textform und mithin E-Mail genügt, dürfte die Angelegenheit für Sie ohne weitere Kosten erledigt sein.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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