Angebliche Registrierung auf einer Abzockseite - Wie verhalte ich mich ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 06.04.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe mich angeblich am 08.05.11 bei einen Testaccount angemeldet (Erotikseite) . 
Ich habe diesen 1. Betrag von 49,95 Euro wieder zurück holen lassen von meiner Bank. Darauf, bekam ich mehrmals Post von der Firma XY.
Und inzwischen auch von einer Rechtsanwältin.
Aber im Internet habe ich zu anderen und eben auch die Firma XY, die angeblich zusammen gehören.
Dass es mehrere gibt die mit denen Probleme habe.
Weil das ist ja Internetabzoche und eine Vertragsfalle.
Aber ich habe mich ja nirgends Registriert wo eben so ein angeblichen Testabo war.
Ich habe auch berreits eine Nachweis bekommen, wo ich mich Registriert haben soll, allerdings immer noch nicht die genaue Seite, da es angeblich so ein Bezahlsystem sei für Erotikseiten.

Mehrere Infos kann ich per Mail schicken, und die Sachen vom Rechtsanwalt (eingescannt)

PS: Ich habe auch eine Rechtschutzversicherung (Alle Bereiche)

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Bei der Firma XY der Sie offensichtlich ins Netz gegangen sind, handelt es sich, wie Sie zutreffend vermuten, um eine der vielen Firmen, die überwiegend in der Internet-Abzock-Szene tätig sind und mehr oder weniger mit den gleichen Tricks arbeiten. Es ist stets dieselbe Geschichte: Zumeist wird völlig unbedarft im Internet gesurft ohne konkreten Anlass und ohne Willen, etwa einen Vertrag abzuschließen. Die Opfer sind keineswegs nur unbedarfte Kinder, die in aller Regel nicht wissen, welche Bedeutung ein Klick mit der Mouse haben kann oder wer sich hinter einem Telefonanruf verbirgt. Es handelt sich auch keineswegs nur um ältere Mitmenschen, die am Telefon überfahren werden. Die Opfer ziehen sich quer durch sämtliche Bevölkerungsschichten. Zwar bietet der Gesetzgeber in den §§ 312 ff BGB einen gewissen Schutz für den Verbraucher, indem er ein 14-tägiges Widerrufsrecht festgeschrieben hat. Die entsprechenden Firmen arbeiten jedoch mit geschickt und raffiniert aufgebauten Methoden, die zu unbewussten Vertragsabschlüssen führen und zunächst kaum zu durchschauen sind.

Um das System und die Kalkulation der Firmen zu verstehen, muss man folgende Überlegung anstellen. Es handelt sich zumeist um Firmen mit wenig Personal und keiner größeren Organisationsstruktur, dafür aber mit großer EDV-Anlage, zahlreichen Telefonen und Druckern. Der beträchtliche Gewinn wird dadurch erzielt, dass auf die Drohbriefe ca. 10 bis 15 % der Opfer die Rechnungen zahlen, um ihre Ruhe zu haben oder weiteren Ärger zu vermeiden. Da es sich zumeist um Summen von weniger als 100,00 EURO handelt, betrachten viele es als Lehrgeld. Diese 10 bis 15 % der zahlenden Opfer genügen, um ein Vermögen zu verdienen. Die Struktur ist keinesfalls darauf angelegt, sämtliche Nichtzahler mit einem Klageverfahren zu überziehen. Dies würde sich im Ergebnis keineswegs rechnen und wäre mit der personalarmen Vertriebsstruktur überhaupt nicht zu bewältigen. Diejenigen Opfer, die nach der ersten Mahnung nicht zahlen, erhalten sodann bereits Post vom Inkassounternehmen, welches weitere Gebühren aufschlägt und die Drohungen verschärft. Auch hier lassen sich viele Opfer einschüchtern und glauben, dass das Inkassounternehmen Konten pfänden oder anderweitige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen kann. Dies ist natürlich unzutreffend, da derartiges nur mit einem rechtskräftigen Titel möglich wäre.

Genau hier ist der Ansatzpunkt: Der Geschädigte sollte sich von weiteren Inkassoschreiben und Drohbriefen nicht einschüchtern und es durchaus auf ein Klageverfahren ankommen lassen. Dazu kommt es nämlich zumeist nicht, weil dann die Kalkulation zusammenbricht. Es wird von Beginn an nur auf diejenigen gebaut, die sich einschüchtern lassen und freiwillig zahlen. Ich rate deshalb von einer Zahlung ab. Sie sollten auf weitere Schreiben der Firma oder von Inkassounternehmen überhaupt nicht (mehr) reagieren. Wichtig für Sie ist in der nächsten Zeit vor allem die regelmäßige Kontrolle Ihrer Kontoauszüge, damit Ihnen nicht die Rückbuchung durch die Lappen geht. Zu einem Schufa-Eintrag kommt es trotz Androhung erfahrungsgemäß nicht, da die Firmen dann eine gerichtliche Auseinandersetzung riskieren, was aus Publicity-Gründen nicht gewollt ist. Es soll der Schein der Rechtmäßigkeit unter keinen Umständen getrübt werden. Leider wird seit einiger Zeit ein noch stärkeres Druckmittel eingesetzt. Nachdem sich bereits viele Nutzer von Inkassounternehmen (zu Unrecht) einschüchtern lassen, wird nunmehr der allgemein vor Rechtsanwälten vorhandene Respekt für diese Art von Geschäften hergenommen, wie in Ihrem Fall zu sehen ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aus standesrechtlichen Gründen meine Meinung hierzu zurückhalten muss. Meine Empfehlung in diesem Schreiben ändert sich dadurch nicht.

Auch wenn diese fragwürdigen Anbieter rein rechtlich durchaus im Vorteil sind (formaljuristisch!), sollten Sie eine gerichtliche Konfrontation im Zweifel nicht scheuen. Nach weit mehr als hundert Beratungen in vergleichbaren Fällen ist mir bislang kein einziger Fall zugetragen worden, in welchem es tatsächlich zum Prozess kam. Dies gehört ersichtlich nicht in das Konzept dieser Firmen. Die Rechnung geht eben nur mit den (un-) freiwilligen Zahlern auf.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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