Gebühren für außergerichtliche Schuldenbereinigung durch eine Anwaltskanzlei nach Renteneintritt
Eine Anwaltskanzlei hat mir einen Vertrag über die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zugesandt. Die Gebühren betragen 790,00 EUR monatlich.
Die Gebühren könnte ich zurzeit als Mitarbeiterin im Öffentlichen Dienst aufbringen.
Kommen dann noch weitere Zahlungen an die Gläubiger hinzu oder sind diese in den Anwaltsgebühren enthalten ?
Ich beabsichtige im kommenden Jahr die Rente für langjährig Beschäftigte zu beantragen.
Dann könnte ich die Gebühren nicht mehr zahlen. Wird dann neu verhandelt oder
kann ich dann noch Privatinsolvenz beantragen?
Vor dem Hintergrund der bereits miteinander geführten Korrespondenz rate ich Ihnen, auf den Abschluss eines Schuldenregulierungsvertrages zu einem monatlichen Honorar in Höhe von 790,00 € abzusehen. Der Betrag von 790,00 € ist allein das Honorar für ihren Bevollmächtigten. Ihre Gläubiger erhalten von dem Betrag von 790,00 € nichts. Zur Befriedung der Gläubiger müssen Sie weitere Beträge zur Verfügung stellen. Wenn Sie aber nur befristet 790,00 € von Ihrem Einkommen abzweigen können, sollten Sie sich Anstrengungen zur außergerichtlichen Schuldenregulierung ersparen und statt dessen überlegen, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. In diesem Verfahren können Sie die monatlichen Beträge von 790,00 € sinnvoller einsetzen.