Kann ich als Hartz-IV-Empfänger ein Grundstück kaufen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Darf ich mir als Hatz 4 Empfänger ein Grundstück mit Garage für 7500 Euro kaufen? Ich bin 53 Jahre alt. Mein Schonvermögen liegt also bei 9500 Euro.
Ich wäre somit unterhalb der Grenze. Das Grundstück ist in der Stadt Leipzig und hat 300qm.

Antwort des Anwalts

Auch als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II sind Sie ein freier Mensch und können im Rahmen des Ihnen zustehenden Schonvermögens mit Ihrem Vermögen nach Belieben verfahren.

So steht es Ihnen auch frei, ein Grundstück zu erwerben und zu besitzen. Sie müssen dabei lediglich sicherstellen, dass die Summe aus Grundstückswert und Ihrem übrigen Vermögen die Grenze des Schonvermögens nicht übersteigt. Vorschriften, die einen Grundbesitz für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ausschließen, gibt es nicht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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