Immobilienkauf in Teneriffa - Steuerschulden vermeiden
Ich habe vor eine Immobilie auf Teneriffa von einer Engländerin zu kaufen und möchte unter allen Umständen vermeiden, dass ich für Steuerschulden der Verkäuferin, die mit dem Verkauf anfallen, gegenüber dem Spanischen Finanzamt haften muss.
Es handelt sich hierbei um die Wertzuwachssteuer/ Plusvalia und die Einkommenssteuer auf den Verkaufsgewinn.
Welche Maßnahmen sind vor Vertragsunterzeichnung zu ergreifen?
Für die beim Verkauf anfallende Einkommenssteuer sehe ich keine Haftungsgefahr für Sie, weil diese Steuer ausschließlich die Verkäuferin betrifft und an deren Veräußerungsgewinn ansetzt. Für die Einkommenssteuer haften Sie als Käuferin nicht. Dennoch würde ich beim örtlichen Notar sicherstellen, dass nicht zugunsten des Fiskus eine (Zwangs-) Hypothek oder Grundschuld zur Besicherung der Steuerschuld eingetragen werden kann.
Diese Gefahr ist insbesondere gegeben bei der PlusValia; denn das ist eine Grundstückssteuer und dafür bestimmt der Staat die Haftung Beider und er greift, wenn die Zahlung durch die Verkäuferin nicht erfolgt, auf Sie als Zweitschuldner, ähnlich wie in Deutschland, bzw. auf das Grundstück zurück ( Stichwort: Zwangshypothek).
Folgende Lösung empfiehlt sich, die wir bei solchen Dingen praktizieren: Der Kaufpreis wird in Höhe des zu schätzenden gesamten Steueraufkommens nach spanischem Steuerrecht auf das Notaranderkonto geparkt, bis die Steuern fällig sind und aus diesem Kaufpreisteil bedient werden können. Es sollte für die Verkäuferin auch kein Problem sein, sich darauf einzulassen, wenn sie redlich ist.