Gesetz verlangt Raumhöhe von 2,50 Meter für Praxis

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Physiopraxis bestehend seit 13 Jahren soll in Bayern verkauft werden. Raumhöhe unter 2,40. nach neuer Gestzeslage nun Raumhöhe von 2,50 erforderlich.
Interessent bekommt keine Zulassung der Krankenkasse.
Greift da Bestandsschutz oder gibt es rechtliche Möglichkeit, neue Raumhöhenerfordernis zu umgehen?

Antwort des Anwalts

Einen Bestandsschutz für eine Praxis gibt es beim Verkauf der Praxis nicht, da der Übernehmer eine eigene neue Zulassung braucht. Der Bestandsschutz gilt insoweit nur für den Altinhaber der Praxis.

Es gibt nur eine Umgehensmöglichkeit. Da Sie die Praxis weiterführen dürfen, müssten Sie sich einen Partner in die Praxis holen und zunächst mit diesem als Juniorpartner eine Gemeinschaftspraxis betreiben. Da Sie noch der Mehrheitsgesellschafter sind erstreckt sich dann der Bestandsschutz auf Sie und die Gesellschaft. Dann sollte nach einiger Zeit Ihr Partner zum Mehrheitspartner aufsteigen und dann Sie nach wiederum einiger Zeit in den Ruhestand überwechseln. Idealerweise sollten die einzelnen Phasen mehr als ein Jahr betragen. Nur so könnte der Bestandsschutz erhalten bleiben. Dies setzt voraus, dass ein umfangreiches Vertragswerk geschaffen wird.

Mehr Möglichkeiten sehe ich aus rechtlicher Perspektive nicht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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