Unterhaltszahlung von der Witwenrente?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Muss von der Witwenrente weiter Unterhalt an die geschiedene Frau gezahlt werden, wenn sie bis zum Tode des gesch. Ehemannes Unterhalt bezog?

Bekommt die Witwe nur die reguläre Witwenrente oder steht ihr auch die betriebliche Altersversorgung zu, wenn durch Ehevertrag eine Erbverzichtserklärung unterschrieben worden ist?

Antwort des Anwalts

Auf Grund Ihrer Fragen gehe ich von folgendem Sachverhalt aus: Erblasser stirbt und hinterlässt Witwe und geschiedene Ehefrau. Die Witwe hat durch notariellen Erbvertrag auf das Erbe verzichtet. Falls ich falsch liege, nehmen sie bitte noch einmal Kontakt auf. Unter dieser Prämisse gilt:

Zu Ihrer ersten Frage: Der Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau ist durch die Erben zu befriedigen. Da aber die Witwe durch Erbverzicht nicht Erbe geworden ist, haftet sie nicht für die Unterhaltsansprüche der geschiedenen Ehefrau.

Zur Frage Betriebsrente: Die betriebliche Altersversorgung steht der Witwe zu. Diese fällt nicht in den Nachlass, sondern ist Sozialfürsorge. Sie kann daher beim zuständigen Rententräger die Weiterzahlung fordern.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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