Unterhalt für die Zeit zwischen Abi und Studium

Online-Rechtsberatung von Rechtsanwalt Petra Nieweg
Stand: 30.07.2009
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine volljährige Tochter aus erster Ehe hat jetzt Abitur gemacht und beginnt im Oktober ein Studium in Stuttgart.

Muss ich zwischen Schule und Studienbeginn weiterhin Unterhalt bezahlen?
Meine Tochter hat mich letztes Jahr auf Einkommenseinsicht verklagt, und vor Gericht feststellen müssen, dass sie genug Unterhalt bekommt. Die Fronten sind also verhärtet und deshalb möchte ich jetzt wissen, ob ich verpflichtet bin Unterhalt bis Oktober zu bezahlen.

Antwort des Anwalts

Die Frage, ob für die Zeit zwischen Schulabschluß und Studiumsbeginn wird von Gerichten leider unterschiedlich beantwortet.
Einig sind sich die Gerichte allerdings, daß dem Kind nach dem Schulabschluß eine sogenannte Orientierungsphase zuzubilligen ist. Diese Phase umfaßt mindestens den Zeitraum zwischen Schulabschluß und Studiumsaufnahme zum Semesterbeginn im gleichen Jahr, so daß insoweit tatsächlich Unterhalt geleistet werden muß. Auch bei einem Zeitraum von 6 Monaten kann es sich noch um diese Phase handeln, ab einem Jahr i. d. R. nicht mehr. Über die Dauer der Orientierungsphase gibt es leider keine einheitliche Rechtsprechung, die kürzeste Zeit sieht das Oberlandesgericht Hamm mit 3 Monaten, wobei zu beachten ist, daß der Monat, in dem das Abitur bzw. der Abschluß gemacht wurde nicht mitgezählt wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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