Praktikumsvergütung des Kindes - Anrechnung auf Unterhalt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 30.10.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin die Mutter eines 19 Jährigen Sohnes, seit 10 Jahren geschieden und zahle seitdem Kindesunterhalt, weil mein Sohn bei seinem Vater lebt.

Mein Sohn hat im Juni 2012 das Abitur absolviert und macht derzeit 6 Wochen ein Vorpraktikum für das Studium "Wirtschaftsingenieur-Wesen" und verdient ca. 300,- Euro im Monat.

Meine Frage ist:
kann dieses Einkommen auf den Unterhalt angerechnet werden, Ja oder Nein ?

Antwort des Anwalts

Jain! Gem. § 1602 Abs. 1 BGB ist unterhaltsberechtigt nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Grundsätzlich sind Einkünfte des volljährigen Kindes, wie eine Ausbildungsvergütung, anrechenbar. Allerdings sind überobligatorische Einkünfte, wie studentische Nebenjobs nicht anrechenbar, da zu diesen Erwerbstätigkeiten keine Verpflichtung besteht. Im Spannungsfeld dieser verschiedenen Einkünfte befinden sich solche aus einem Praktikum. Nach der Rechtsprechung sind Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Zuschüsse während eines Praktikums und ähnliche Bezüge vom Zeitpunkt der Zahlung an anrechenbare Einkünfte des Auszubildenden, vgl. BGH FamRZ 1988, 159. Vor der Anrechnung sind sie um ausbildungsbedingte Aufwendungen (Werbungskosten) oder ausbildungsbedingten Mehrbedarf, z.?B. Fahrtkosten, Lernmittel, besonderen Kleidungsaufwand u.?ä., zu bereinigen. Die meisten OLG gewähren eine Pauschale von 90,00 EUR, so dass auf den Bedarf Ihres Sohnes neben dem vollen Kindergeld weitere 210,00 EUR anzurechnen sind. Mit Ja oder Nein ließ sich Ihre Frage daher nicht beantworten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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