Mann kommt ins Pflegeheim: Entfällt mein Unterhalt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Ehemann und ich leben in getrennten Wohnungen. Er zahlt mir monatlich einen Unterhalt von € 400,-, weil meine Rente so klein ist.
Wenn er jetzt in ein Pflegeheim käme und seine Rente vollkommen dafür aufgewendet werden muss, entfällt dann mein Unterhalt?

Antwort des Anwalts

Bei jedem Unterhaltsanspruch ist es Voraussetzung, dass der Unterhaltsberechtigte bedürftig und der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist.
Bedürftig ist ein Mensch, wenn er nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen. Er darf also weder über Einkommen noch über Vermögen verfügen. Ist Vermögen vorhanden, so muss dies aufgebraucht und zur Finanzierung des Lebensunterhaltes verwendet werden, außer die Verwertung des Vermögens ist unwirtschaftlich oder es ist als „Notreserve” (z.B. für den Fall der Krankheit) zurückgelegt worden. So wie Sie Ihre Lage schildern, sind sie zweifelsohne bedürftig.
Leistungsfähig ist ein Unterhaltsverpflichteter, wenn er den Unterhaltsanspruch des Berechtigten befriedigen kann, ohne den eigenen Lebensunterhalt und sonstige Verpflichtungen zu gefährden. Er hat für die Unterhaltsleistung sein Einkommen und unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit sein Vermögen zu verwenden. Wenn Ihr Gatte in ein Pflegeheim muß, kann es daher sein, daß seine Leistungsfähigkeit entfällt.
Bei einem Unterhaltsanspruch zwischen Eheleuten ist zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt zu unterscheiden. Leben Sie getrennt oder nur in getrennten Wohnungen. Falls Sie getrennt leben, sollten Sie sich den Unterhalt titulieren lassen. Dies geschieht kostengünstig beim Notar. Dan Kann im Wege eines Pfändungs- und Überweisungsanspruches die Rente Ihres Mannes gepfändet werden. Diese wirkt fort, auch wenn Ihr Mann ins Heim muß. Zwar besteht dann unter Umständen ein Abänderungsanspruch seitens des Mannes bzw. der Sozialbehörde. Dieser müsste dann aber erst durchgesetzt werden.
Wenn eine solche Möglichkeit ausscheidet wären Sie leider auf die Grundsicherung angewiesen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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