Ist das Einkommen des neuen Ehepartners für den Kindesunterhalt relevant?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich bin geschieden und habe mit der geschiedenen Ehefrau zwei Kinder von 14 Jahre und 18 Jahre (noch in Ausbildung), zahle regelmäßig Unterhalt. Ich möchte wieder heiraten und deshalb meine Frage: wird das Einkommen meines neuen Ehepartners mit als Einkommen angerechnet für meine zu zahlenden Unterhaltsleistungen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

gerne nehme ich auch zu Ihren weitergehenden Fragen im Zusammenhang mit einer etwaigen Berücksichtigung/Heranziehung des Einkommens Ihres neuen Ehepartners für Unterhaltszwecke der Exfrau bzw. der Kinder Stellung:

Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass gem. §§ 1601ff. BGB lediglich Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig sind.

Daraus folgt, dass das Einkommen Ihres neuen Ehepartners bei der Bemessung Ihrer Unterhaltsverpflichtung für Ihre Kinder nicht mitberücksichtigt wird. Auch bei der Unterhaltsverpflichtung für Ihre Exfrau wird lediglich Ihr eigenes Einkommen herangezogen, es sei denn, Sie hätten selbst kein Einkommen (mehr) und hätten Ihrerseits Unterhaltsansprüche gegen Ihre neue Ehefrau. Lediglich in diesem Fall würde Ihr Unterhaltsanspruch gegen Ihre neue Ehefrau als Ihr Einkommen beurteilt mit der Folge, dass Sie hieraus unterhaltspflichtig würden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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