Ex-Partner droht Sorgerecht von Kind zu entziehen

Online-Rechtsberatung
Stand: 21.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Lebensgefährte und ich haben uns im September getrennt. Aus der Beziehung ist gemeinsamer Sohn hervorgegangen. Damals haben wir gleich die Vaterschaftsanerkennung gemacht und auch das gemeinsame Sorgerecht.

Nun ist es so, dass mein Exfreund mir droht, mir das Sorgerecht zu entziehen, falls ich einen neuen Freund haben oder umziehen sollte.

Zur Information: Er hat mich in den letzten Jahren wie sein Eigentum behandelt und psychisch terrorisiert, deswegen kam es auch zur Trennung. Er hat seit der Trennung nicht damit aufgehört, hat meine Wohnung durchsucht (nachdem er ausgezogen war) und auf meinen Computer zugegriffen. Er kontrolliert, was ich mache.

Ich habe eine Festanstellung in Vollzeit, die an ca. zehn Tagen im Jahr mit Dienstreisen verbunden ist. Er hingegen arbeitet im Schichtbetrieb.

Nun meine Fragen:

  1. Kann er mir das Sorgerecht einfach so entziehen?
  2. Kann er mir verbieten umzuziehen?
  3. Welche Möglichkeiten habe ich.
Antwort des Anwalts

Ihr ehemaliger Partner hat Ihnen gegenüber keinerlei Rechte; weder kann er Ihnen das Sorgerecht für Ihren Sohn entziehen noch kann er Ihnen verbieten umzuziehen oder einen neuen Freund zu haben. Er ist nicht einmal berechtigt, gegen Ihren willen Kontakt zu Ihnen aufzunehmen.

Im Einzelnen:

  1. Das Sorgerecht kann nur von dem Familiengericht nach einem entsprechenden Verfahren unter Einschaltung von Rechtsanwälten entzogen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Elternteil sich schwerster Verfehlungen dem Kind gegenüber schuldig macht und nach der Überzeugung des Gerichts erziehungsunfähig ist (das ist z.B. bei schwerer und andauernder Misshandlung oder Vernachlässigung des Kindes der Fall). Weder die Wahl eines neuen Partners noch ein Umzug stellen auch nur ansatzweise einen Grund für eine Änderung des Sorgerechts dar. Hier will Ihr Expartner Sie nur unter Druck setzen. Er hat keinerlei gesetzliche Handhabe.

  2. Natürlich kann Ihnen Ihr Expartner nicht verbieten umzuziehen. Das könnte er noch nicht einmal wenn er mit Ihnen verheiratet wäre. Sie sind eine freie Frau und können tun und lassen was Sie wollen: Kennen- und Liebenlernen wen Sie wollen und hinziehen wohin Sie wollen.

  3. Sie müssen für die Zukunft sicherstellen, dass Ihr Ex nicht mehr in Ihre Wohnung eindringt (neues Türschloss!) oder in Ihrem Computer schnüffelt (neues Passwort!). Sie sollten auch Ihrem Sohn untersagen den Vater ohne Ihre Begleitung in die Wohnung zu lassen.

  4. Sie sollten Ihrem Ex schriftlich mitteilen, dass Sie keinerlei Kontaktaufnahme von ihm mehr wünschen. Falls er irgendwelche Wünsche habe, könne er dieses per Brief erledigen. Falls er sich an das Umgangs-und Kontaktverbot nicht hält, können Sie dieses gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt hilft Ihnen dabei gerne. Ich halte ein solches Kontaktverbot für zwingend erforderlich damit Sie sich aus dem negativen Einfluss Ihres Expartners endlich befreien können.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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