Ehemaliger Lebenspartner möchte Miete nicht mehr mitzahlen: Was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich lebe in einer nichtehelichen Gemeinschaft mit meinem Partner und meiner leiblichen Tochter. Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag. Nun kam es zur Trennung und ich habe ihm im Affekt seine Sachen vor die Tür gestellt. Dafür habe ich mich bei ihm entschuldigt. Ich habe ihm angeboten wieder zu kommen. Er hat nun auch seine restlichen Sachen geholt. Wir haben den Mietvertrag am 31.05.2013 fristgerecht auf den 31.08.2013 gekündigt. Er ist nun der Meinung, dass er keine Miete mehr bezahlen muss.
Ich habe einen Dauerauftrag auf den 1. eines Monats (1100,00 €), er hat mir dann immer am 15. eines Monats 550,00€ überwiesen (ist auf meinen Kontoauszügen dokumentiert). Was kann ich tun? Hat er das Recht dazu?

Antwort des Anwalts

Für die Frage, ob Ihr ehemaliger Lebenspartner berechtigt ist die Mietzahlungen zu verweigern kommt es im wesentlichen auf den Inhalt des Mietvertrages an. Sie schreiben hierzu, dass Sie einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter eingegangen sind. Dies bedeutet, dass Sie und ehemaliger Lebenspartner gegenüber ihrem Vermieter als so genannte Gesamtschuldner anzusehen sind. Dies hat zur Folge, dass Ihr Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses sowohl auf Sie als auf Ihren ehemaligen Lebenspartner zurückgreifen kann. Konkret bedeutet dies also, dass Ihr ehemaliger Lebenspartner solange zur Mietzahlung verpflichtet ist wie das Mietverhältnis besteht. Ihr ehemaliger Lebenspartner kann sich demnach nicht einseitig seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Vermieter entziehen. Andererseits muss sich Ihr Vermieter nicht zwingend an ihren ehemaligen Lebenspartner wenden. Er kann sich auch einen Gesamtschuldner herausnehmen, also durchaus auch Sie allein. Dies bedeutet dann, dass Ihr Vermieter auch von Ihnen alleine die gesamte Miete verlangen könnte. Wäre dies dann der Fall, behalten Sie aber den Anspruch im Innenverhältnis gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten auf Zahlung/Ausgleich der hälftigen Miete. Umgekehrt könnte der Vermieter natürlich auch auf den Gedanken kommen, die gesamte Miete nur von Ihrem ehemaligen Lebenspartner zu fordern. Dann bestünde die Konstellation, dass ehemaliger Lebenspartner die hälftige Miete von Ihnen verlangen könnte. Aufgrund Ihrer Schilderungen scheint jedoch die erste Konstellation wahrscheinlicher zu sein. Im Ergebnis würde ich Ihnen dazu raten, Ihrem ehemaligen Lebenspartner deutlich zu machen, dass er als Gesamtschuldner für die Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses mithaftet. Dementsprechend haben Sie bis zur Beendigung des Mitverhältnisses auch einen Anspruch auf Zahlung der hälftigen Miete durch ihren Lebenspartner. Die Tatsache, dass Ihr ehemaliger Lebenspartner seine Sachen bereits aus der Wohnung geholt hat ändert an seinen Zahlungsverpflichtungen nichts.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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