Änderung des Nachnamens der Ehefrau ohne Scheidung möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Frau und ich haben zur Hochzeit meinen Nachnamen als Ehenamen gewählt. Meine Frau leidet nun nach zehn Jahren Ehe sehr unter dieser Entscheidung. Der Name ist zwar nicht anstößig aber gerade im englischen Sprachgebrauch schwierig (sie arbeitet in einem amerikanischen Konzern).

Ich habe schon selbst viel recherchiert aber bislang keine Möglichkeit gefunden, wie wir den Namen meiner Frau annehmen könnten. Lediglich die Scheidung (meine Frau nimmt ihren Mädchennamen an) mit erneuter Heirat (wir nehmen den Namen meiner Frau an) scheint eine Option mit viel Aufwand zu sein.

Gibt es daher gangbare Wege wie:

  1. Meine Frau, ich und unsere leiblichen Kinder den Namen meiner Frau annehmen können?
  2. Meine Frau ihren Mädchennamen wiedererhält ohne Scheidung?
  3. Wir uns scheiden und wieder verheiraten können mit dem Mädchennamen meiner Frau?
Antwort des Anwalts

Frage 1: Hier haben Sie richtig recherchiert. Nach § 3 Namensänderungsgesetz darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund für die Änderung Ihres Familiennamens besteht in der Regel dann, wenn ein Familienname anstößig oder lächerlich klingt. Dies ist bei Ihrem Nachnamen nicht der Fall.

Frage 2: Dies ist isoliert nicht möglich. Ihre Frau kann aber einen Doppelnamen beantragen. Das heißt, sie kann beim Standesamt beantragen ihren Mädchennamen dem Familiennamen voran- oder nachzustellen. Dann könnte sie bei Ihrer Arbeit den Mädchennamen ohne Probleme verwenden.

Frage 3: Dies wäre eine Möglichkeit, die jedoch langwierig und kostenintensiv ist. Zunächst müsste eine Trennung herbeigeführt werden. Nach einem Jahr Trennungszeit kann dann der Scheidungsantrag gestellt werden. Ein Scheidungsverfahren dauert dann je nach Auslastung des zuständigen Familiengerichts noch einmal 6 – 12 Monate. Hinzu kommen die Gerichts und die Anwaltskosten.

Danach müsste Ihre Frau zunächst die Namensänderung beim Standesamt beantragen. Dann kann erneut geheiratet werden. Wenn Sie dann den Mädchennamen Ihrer Frau als Ehenamen führen, kann auch die Namensänderung für die Kinder beantragt werden. Eine isolierte Namensänderung bei Ihren Kindern nach dem Scheidungsverfahren und der erneuten Hochzeit ist nicht möglich.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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