Wohneigentumsrecht - Miteigentümer sorgt für Versorgungsstopp bei Gasheizung

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im April 2014 habe ich mir in einer Doppelhaushälfte eine Wohnung gekauft. Leider hat man mir bezüglich der Heizungsanlage eine Information vorenthalten. So war zwischen der Flüssiggasleitung zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage ein Prepaid-Zähler installiert worden. Mittels einer Kundenkarte wird von der liefernden Gas-Firma Guthaben auf diese Karte gebucht und mit der Post zugesandt. Das Guthaben wird in das Gerät übertragen. Ist es aufgebraucht, wird durch ein automatisches Ventil sofort die Gaszufuhr gestoppt. Heizungsbetrieb und Warmwasseraufbereitung sind dann für beide Wohnungen abgebrochen, bis das Gerät mit neuen Guthaben gespeist wird.

Da nur mein Miteigentümer aus Wohnung 1 über diese Chipkarte verfügt, kam es bis jetzt sehr häufig zu dieser Versorgungssperre. Zum einen bemühte er sich nicht um regelmäßige Kontrolle und bemerkte erst zu spät, daß das Guthaben fast aufgebraucht war. Der Transfer von Bankbuchung bis zum Empfang der Karte dauerte bis zu 8 Tagen. So musste ich tagelang mit dieser Versorgungssperre in meiner Wohnung ausharren. Mein Nachbar konnte diese Zeit bei Verwandtschaft überbrücken.

Die Flüssiggasfirma erklärte, diese Prepaid-Maßnahme, um auf diese Weise eine hohe Zahlungsschuld meines Miteigentümers einzufordern. Von der Aufladungssumme wurde als grundsätzlich die Hälfte als Tilgungsrate abgezogen. Da mein Miteigentümer nur kleine Summen einzahlte, war der Ofen quasi nach kurzer Zeit wieder aus. Meine Frage: Kann ich die Gasfirma dazu auffordern, diesen Automaten von der Gasleitung zu entfernen und den normalen Brennstoffzufuhr wieder herzustellen. Zudem habe ich Zweifel, ob diese Installation rechtens war.

Schließlich ist nach dem Eigentümergesetz die gemeinschaftliche Heizungsanlage Gemeinschaftseigentum, an der ohne Zustimmung des Miteigentümers eine Veränderung vorgenommen werden kann. Schon gar nicht wie in diesem Fall eine totale Versorgungssperre zur Folge hat, nur um den Schuldenausgleich des Kunden zu erwirken. Für mich ist diese Situation nicht mehr zumutbar. Was raten sie mir?

Antwort des Anwalts

Ich werde Ihnen zunächst die Rechtslage erklären, damit Sie die die rechtliche Problematik in dieser Angelegenheit begreifen. Sie bilden rechtlich bezüglich der Flüssiggasanlage mit Ihrem Nachbarn zusammen eine Gemeinschaft nach Bruchteilen gem. § 741 BGB, wobei jeder über die gleichen Anteile verfügt, § 742 BGB.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Gemeinschafter untereinander die Probleme lösen und bezüglich der gemeinschaftlichen Probleme gemeinschaftlich durch Mehrheitsbeschluss entscheiden, §§ 750, 751 BGB. Dies scheint in Ihrem all nicht möglich zu sein, da Ihr Nachbar seiner Pflicht, Störungen der gemeinschaftlichen Anlage zu vermeiden nicht nachkommt.

Das bedeutet für Sie, dass Sie als Gemeinschafter das Schicksal Ihres Mitgemeinschafters. Leider sieht das Gesetz sieht bei unlösbaren Konfliktfällen zwischen Gemeinschaftern nur eine Lösung vor, nämlich die Auflösung der Gemeinschaft nach § 749 BGB. Ihnen kann also nur geholfen werden, wenn Sie die Gemeinschaft kündigen, das können Sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist tun und sich eine eigene Versorgungsleitung legen lassen. Aus juristischer Sicht bleibt Ihnen hier zu meinem Bedauern leider keine andere Möglichkeit.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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