Welche Erbschaftsansprüche haben Kinder gegen ihre Stiefmutter?
Im Juli 2009 verstarb mein leiblicher Vater. Zum jetzigen Zeitpunkt lebt noch meine Stiefmutter, welche Erbschaftsansprüche kann ich jetzt geltend machen? Was ist mit der Erbfolge, wenn meine Stiefmutter stirbt? Bin ich erbberechtigt als Stiefkind wenn noch 2 Kinder der Stiefmutter existieren oder nicht?
Sehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Sie haben nichts von weiteren Geschwistern geschrieben, so dass ich davon ausgehe, dass Sie das einzige Kind Ihres Vaters sind. Ich gehe davon aus, dass Ihr Vater mit Ihrer ?Stiefmutter? verheiratet war. Dabei ergäbe sich folgende Erbfolge:
Wenn Ihre Stiefmutter keinen Ehevertrag mit Ihrem Vater hatte, also der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestand, erbt Ihre Stiefmutter gemäß §§ 1931 BGB, 1371 BGB. Somit hat Ihr Stiefmutter an dem Nachlass Ihres Vaters ein Erbrecht von ¼ gemäß § 1931 BGB. Dieser Erbteil wird gemäß § 1371 BGB um ein weiteres Viertel erhöht, wenn der gesetzliche Güterstand bestand. Somit erbt Ihre Stiefmutter insgesamt zu ½. Sie als einziges Kind Ihres Vaters erben ebenfalls zu ½.
Nach dem Tod Ihrer Stiefmutter besteht kein Erbrecht, da Sie mit dieser nicht verwandt sind. Anders könnte es nur dann sein, wenn Sie von Ihrer Stiefmutter adoptiert wurden oder aber Ihre Stiefmutter Sie in ihrem Testament oder mittels Erbvertrag zum Erben benannt hätte.