Schenkungssteuer in Raten zahlen

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Tante hat in ihrem Testament als letzter Wille angeordnet, dass ich ihr Einfamilienhaus erben soll. Inkrafttreten sollte dieser letzte Wille, wenn mein Onkel verstorben ist.

Mein Onkel hat eine neue Lebensgefährtin und ist aus Hagen (NRW) weggezogen. Er hat den letzten Willen meiner Tante zu Lebzeiten über einen Notar erfüllt und mir das Haus übertragen.

Jetzt ist die Schenkungssteuer fällig und das Finanzamt Arnsberg möchte knapp 21.000 Euro Schenkungssteuer haben.

Leider kann ich die Summe nicht aufbringen. Mein Mann und ich bekommen keinen Kredit und kein Hypothekendarlehen da wir beide einen Eintrag in der Schufa haben, über eine Restschuldbefreiung.

Dieser Eintrag wird bei meinem Mann zum 31.12.2013 gelöscht, bei mir dauert es noch 2 Jahre.

Wir haben gelesen, dass bei selbst genutztem Wohneigentum eine Stundung der Schenkungssteuer möglich ist. Leider hat das Finanzamt dieser Stundung nicht zugestimmt.

Jetzt habe ich Angst, dass Kontopfändung und Hauspfändung auf mich zukommen könnten und auch meinem Mann das Konto gepfändet werden könnte.

Mein Mann wäre bereit, nach der Löschung des Eintrags bei der Schufa, ein Hypothekendarlehen aufzunehmen. Ich würde ihn dann in das Grundbuch eintragen lassen.

Gibt es eine rechtliche Regelung vielleicht doch noch eine Stundung oder vorübergehende Ratenzahlung der Schenkungsteuer zu erreichen?

Antwort des Anwalts

Sie sollten einen Antrag stellen, die Steuerschulden in Raten zahlen zu dürfen. Das Finanzamt muss Ihnen dann entgegenkommen, denn der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Urteil an seine Finanzämter gewandt und ihnen aufgetragen, Steuerschulden nun immer per Ratenzahlung zu ermöglichen. Az. Vil R 52/0

Wichtig ist jedoch, dass hier einige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss man dem Finanzamt nachweisen, dass man momentan nicht in der Lage ist, die geforderte Steuerschuld auf einmal zu entrichten, z. B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder anderen Gründen, die das Einkommen mindern. Denn ohne eine schlüssige Begründung wird das Finanzamt sich nicht darauf einlassen, dass man die Steuer in Raten zahlen kann.

Als persönlichen Stundungsgrund können Sie ihre wirtschaftliche Situation und die damit verbundenen Liquiditätsprobleme anführen. Beachten Sie aber, dass der Fiskus von Ihnen erwartet, dass Sie alles tun, um Ihre Steuerschuld zu bezahlen. Sie müssen nun nachweisen, dass es Ihnen nicht möglich ist, einen Kredit aufzunehmen. Daher müssen Sie Ihre wirtschaftliche Situation so schildern, dass klar wird, dass Sie derzeit unmöglich die volle Zahlung leisten können. Sie müssen erklären, dass Sie derzeit auch nicht kreditwürdig sind. Stellen Sie einen Kreditantrag bei der Bank und lassen Sie sich eine schriftliche Ablehnung geben, welche Sie dem Finanzamt vorlegen können.

Vorteilhaft ist, wenn Sie dem Finanzamt eine Sicherheitsleistung anbieten können. Dies eine Grundschuld auf Ihrem Häuschen sein.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es am Besten ist, wenn man diese Problemlage mit den Finanzbeamten persönlich bespricht.

Wenn das Finanzamt erneut ablehnt, sollten Sie gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen und nochmals auf die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes verweisen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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