Erbe: Firma meldet sich wegen ungeklärten Nachlasses

Online-Rechtsberatung
Stand: 30.04.2014
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Mutter (90 Jahre) erhielt ein Schreiben von dem Büro X mit dem Inhalt, dass sie in einer ungeklärten Nachlasssache im Kreis potentieller Erbberechtigten gehört. Eine Angabe über den Erblasser erfolgte nicht, es sind aber konkrete Angaben von verstorbenen Verwandten angegeben. Zur weiteren Klärung der Erbschaft, soll eine Honorarvereinbarung abgeschlossen werden. Die Vereinbarung beinhaltet keinen Vorschuss und nur eine erfolgsabhängige Vergütung. Frage: Kann von einer Seriosität ausgegangen werden bzw. ist Vorsicht bei der Honorarvereinbarung geboten.

Antwort des Anwalts

Die Fa. X. ist eine Erbenermittlung. Erbenermittler werden oft von Gerichten, Nachlassverwaltern usw. eingeschaltet, wenn ein Erbvermögen vorhanden ist und die Erben unbekannt sind. Das ist oft der Fall, wenn der oder die Erblasser keine Erben im näheren Verwandtenkreis hat oder in dessen Umfeld nichts über seine familiäre Herkunft bekannt ist.
Die Erbenermittler arbeiten i.d.R auf Erfolgsvergütungsbasis, indem sie sich durch eine entsprechende Honorarvereinbarung einen Anteil am Erbanteil zusichern lassen. Das ist ein normales Geschäftsgebahren.

Da der Erbberechtigte einen Anspruch hat, auch ohne Zutun der Erbermittler und auch ohne, dass die Erbermittler das verhindern könnten, behalten diese die erforderlichen Informationen zum Erhalt des Erbes zurück, bis sie durch die Honorarvereinbarung die eigene Vergütung gesichert haben. Sie können sich das so ähnlich, wie bei einem Wohnungsmakler vorstellen. Der gibt ja auch die Adresse erst raus, wenn seine Bezahlung sichergestellt ist.

Es ist auch legitim, dass die Erbenermittler so vorgehen, da sie nur im Erfolgsfall eine Vergütung für Ihre Tätigkeit erwarten können. Da auch die Kosten vergeblicher Ermittlungen abgedeckt werden müssen, sind die verlangten Anteile auch etwas üppiger. Üblicherweise helfen die Erbenvermittler nach Abschluss des Vertrages auch das Erbe anzutreten, indem Sie Dokumente zum Nachweis der Erbfolge beisteuern und die erforderlichen Schritte gegenüber dem Nachlassgericht unterstützen.

Die Fa. X. ist mir nicht persönlich bekannt. Ich habe jedoch bei einer kleinen Internetrecherche, keine kritischen oder warnende Beiträge zu deren Arbeit gefunden. Vielmehr ist die Fa. Mitglied in einem kleinen Erbenvermittlerverband, der sich eigene ethische Grundsätze gegeben hat.

Mir liegt die Vereinbarung nicht vor. Solange Ihre Mutter nur anteilig zahlen soll, wenn Sie aus dem Erbe auch etwas erhalten hat, hat das grundsätzlich seine Richtigkeit.

Indiz für einen unseriösen Erbenvermittler, wäre wenn Ihre Mutter etwas zahlen sollte, ohne daß Ihr ein Erbanspruch nachgewiesen wäre.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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