Eigentümergemeinschaft - Austausch von Wasserhahn in Waschraum

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Unsere Eigentümergemeinschaft besitzt im Kellergeschoss einen Waschraum. Die Sanitärzuleitungen für die Waschmaschinenanschlüsse kommen aus den jeweiligen Wohnungen.
Nun muss ein Wasserhahn getauscht werden und es stellt sich die Frage ob der jeweilige Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft für die Kosten aufkommen muss. Einerseits sind die Wasserleitungen vom jeweiligen Hauptstrang in den Wohnungen abgezweigt, andererseits ist der Waschraum Gemeinschaftseigentum.

Antwort des Anwalts

Der Tausch des Wasserhahns ist durch die Eigentümergemeinschaft durchzuführen. Dies ergibt sich daraus, dass zunächst der Waschraum im Gemeinschaftseigentum steht.

Dass die Versorgungsleitungen aus den einzelnen Wohnungen kommen ändert daran nichts. Denn auch diese stehen im Gemeinschaftseigentum.

Versorgungsleitungen, die wesentliche Bestandteile des Gebäudes sind, stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum, soweit sie im Gemeinschaftseigentum verlaufen. Das gilt auch, wenn ein Leitungsstrang ausschließlich der Versorgung einer einzelnen Wohnung dient.

Sollte in Ihrer Teilungserklärung etwas anderes stehen ändert sich daran nichts. Durch eine Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes (§§ 93, 94 BGB), zu denen die innerhalb des Gebäudes verlegten Wasserleitungen zählen, nämlich nicht begründet werden (BGH, Urteil v. 26.10.2012, V ZR 57/12).

Da hier also Gemeinschaftseigentum betroffen ist, ist die Gemeinschaft gefordert.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice