Beerdigungskosten vom Halbbruder einklagen

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.11.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Mutter ist vergangenes Jahr verstorben. Die angefallenen Beerdigungskosten habe ich, den größten Teil davon bezahlt. Mein älterer Halbbruder hat nur einen kleinen Teil davon bezahlt. Gibt es laut Gesetz eine rechtliche Handhabe, dass die Hälfte von den Beerdigungskosten mein Halbbruder bezahlen muss, kann man diese Kosten einklagen?

Antwort des Anwalts

Gegenüber dem Bestattungsunternehmer ist zunächst immer der Auftraggeber zahlungspflichtig, da dies aus dem direkten Vertragsverhältnis folgt.

Der Auftraggeber hat jedoch in der Regel einen Erstattungsanspruch gegenüber den Erben des Verstorbenen, da die Beerdigungskosten gemäß § 1968 BGB von dem oder den Erben zu tragen sind.

Es kommt also in Ihrem Fall entscheidend darauf an, wer Erbe Ihrer verstorbenen Mutter geworden ist. Weiter sind dann die Erbanteile von Bedeutung. Wenn Sie mit dem Halbbruder Erbe zu je ½ wurden, so hat jeder die hälftigen Beerdigungskosten zu übernehmen.

War der Nachlass überschuldet, so käme eine anteilige Haftung Ihres Bruders nach § 1615 Abs. 2 BGB in Betracht. Hiernach haften Unterhaltsverpflichtete für die Beerdigungskosten, sofern ihre Bezahlung vom Erben nicht zu erlangen ist.

Da auch Kinder ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, § 1601 BGB, könnte auch so ein anteiliger Ausgleich der entstandenen Kosten erlangt werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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