Versicherung akzeptiert Kündigung erst zum Jahresende: Was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich war bisher nicht berufstätig und über meinen Mann (Beamter) krankenversichert (70 Prozent Beihilfe, 30 Prozent privat). Nun habe ich mich selbstständig gemacht (ca. 3500 Euro monatl. Einkommen) und muss mich zu 100 Prozent privat versichern.
Steht mir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu? Die Versicherung will mich erst zum Jahresende entlassen und den Beitrag einfach aufstocken.

Antwort des Anwalts

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich die Versicherung rechtskonform verhält.
Die Frage der Übernahme und Kündigung privater Krankenversicherungen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gesetzlich geregelt.

Nach § 199 Abs.2 VVG muss der bisherige Krankenversicherer die private Krankenversicherung in vollem Umfang fortführen, wenn bei einem zuvor beihilfeberechtigten Versicherten die Voraussetzungen für den Beihilfebezug weggefallen sind. Demnach ist die Allianz zunächst verpflichtet, das bestehende Krankenversicherungsverhältnis zu 100% fortzuführen.

Die Kündigungsfrist ist in § 205 Abs.1 VVG geregelt. Sie beträgt bei Verträgen, die für die Dauer von mehr als einem Jahr abgeschlossen waren, 3 Monate zum Jahresende. Damit ist auch die Annahme zum Jahresende 2014 durch die Versicherung korrekt.

Da der Wechsel eines privaten Krankenversicherers wegen des teilweisen Verlustes der Altersrückstellungen fast immer mit finanziellen Einbußen verbunden ist, gehe ich davon aus, dass Sie die finanziellen Folgen des Wechsels gut abgewogen haben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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