Kühlanlagen des Nachbarn auf Grundstück - Aufstellen verhindern

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.08.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Unser Nachbar hat eine Alte Residenz gebaut. Nun baut er das EG um zu einer Röntgen Praxis in der auch Kernspinntomographen stehen.
Diese Tomographen müssen stark gekühlt werden.
Unser Nachbar setzt jetzt diese Wärmetauscher direkt auf unsere Grenze. Diese Geräte sind ca. 2m hoch 80 tief und ca 2.50m breit, da sie eine ordentliche Kühlleistung bringen müssen.

Wir haben ein Mehrfamilienhaus und vermietet. Die 3 Wohnungen die davon betroffen sind haben auf der Seite der Kühlanlagen Balkone.
Ich kann Ihnen im Moment noch nicht sagen wie laut sie sind aber sie werden sicher auf die Wohnqualität einen Einfluss haben. Evtl. muss ich auch mit einer Mietkürzung rechnen.
Wie kann ich mich wehren?

Antwort des Anwalts

Sie haben zwei Ansätze, um sich gegen die Aufstellung der Wärmetauscher zu wehren.

Am einfachsten ist die Seite des öffentlichen Baurechtes. Da entstehen Ihnen keine Kosten, sondern Sie können sich an das örtliche Bauamt wenden.
Es wäre vom Bauamt zu klären, ob diese Geräte an sich baurechtlich zulässig sind und ob die Geräte an der Grenze gebaut werden dürfen. Im Fall, dass dazu eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie Einwendungen geltend machen, wenn diese noch nicht erteilt wurde oder Diese im Verwaltungsverfahren angreifen. Dann empfehle ich allerdings auf die laufenden Fristen zu achten und einen versierten Anwalt für öffentliches Baurecht zu beauftragen.

Ihre Eingabe können Sie an das Baureferat des Landkreises XXXX richten:

Sie können natürlich auch versuchen, ersteinmal telefonisch mit dem Sachbereichsleiter Kontakt aufnehmen.
Wobei sich die Behördenmitarbeiter im Allgemeinen selten auf telefonische Erörterungen einlassen.

Nach meinem Verständnis des Baurechts Baden-Würtemberg sind derlei Wärmetauscher baurechtlich nicht zu beanstanden. Es sei denn es gibt speziellere Vorschriften im Bebauungsplan für Ihr Wohngebiet. Es stellt sich zudem die Frage, ob u.U. die Nutzungsänderung von einer Wohnungsnutzung in eine Praxisnutzung erforderlich ist. Allerdings da es Sie nichts kostet, außer der Zeit für einen Brief, können Sie das Bauamt auf jeden Fall einschalten.

Ich empfehle ein Schreiben an das Bauamt zu senden und um Ausübung der Bauaufsicht zu ersuchen. In dem Schreiben können Sie dann nachfragen, ob in der Umnutzung des Gebäudes keine genehmigungspflichtige Umnutzung vorliegt und die Errichtung der Wärmetauscher/Kühlungskuben auf der Grundstücksgrenze baurechtlich zulässig ist, sowie gewährleistet ist, daß die Lärmschutzgrenzen eingehalten werden.

Die andere rechtliche Möglichkeit, ist der zivilrechtliche Abwehranspruch. Der richtet sich nach § 1004 BGB.

} §1004 BGB
} Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.

Wenn Sie den Anspruch gerichtlich geltend machen findet eine Entscheidung im Einzelfall statt. Es geht also darum Argumente in die Waagschale zu werfen, die in Abwegung der Interessen dafür sorgen können, dass Sie Recht bekommen und Ihr Nachbar zur Unterlassung des Betriebes der Kühler verurteilt wird.

Sie können und ich empfehle das, bereits jetzt ein Schreiben an Ihren Nachbarn senden und ihn zur Unterlassung der Aufstellung der Kühlelemente an der Grenze auffordern.
Sie können ihre Bedenken wegen der Lärmentwicklung anbringen. Die Störung Ihrer Mieter anführen und in Aussicht stellen, dass etwaige Mietminderungen als Schadensersatz an Ihren Nachbarn durchzustellen wären. Auch die optische Störung durch die Geräte können Sie thematisieren, auch wenn diese vermutlich im Fall eines Gerichtsverfahrens kaum beachtet werden würde. Außerdem könnten Sie in Aussicht stellen, daß Sie auf Ihrem Grundstück in der Nähe Pflanzen aufstellen wollen, die den Luftanzug der Kühlung stören könnten.

Mit diesem Schreiben machen Sie deutlich, dass Sie gegen die Kühlgeräte sind und Ihnen kann später keine Duldung unterstellt werden.

Ich empfehle das Schreiben per Einschreiben zu übersenden.

Wenn die Kühlgeräte in Betrieb genommen werden, haben Sie dann nochmal die Möglichkeit die Lärmentwicklung zu messen und Ihren Anspruch zusätzlich mit etwaigen konkreten Lärmgrenzenüberschreitungen zu begründen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice