Gemeinde verlangt Ablösebetrag für bereits geschlossenes Café

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Für eine Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Café benötigte ich nicht vorhandene Stellplätze für die KFZ der Gäste.

Mit der Gemeindeverwaltung schloss ich einen Vertrag über die Zahlung einer Ablösesumme.
Aus gesundheitlichen Gründen musste ich das Café schon nach wenigen Jahren schließen und verkaufen. Das Haus wird von den neuen Eigentümern als Wohnhaus genutzt.
Die Gemeinde verlangt nun den Ablösebetrag plus Zinsen, obwohl es sich das Haus nicht mehr in meinem Besitz befindet und es auch kein Gewerbe mehr ist, welches einen Parkplatzbedarf verursacht.

Antwort des Anwalts

Leider kann ich Ihnen keine Hoffnung machen von dem Vertrag mit der Gemeinde los zu kommen.

Die Sicherstellung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen ist die Voraussetzung für den Betrieb zahlreicher Geschäfte wie auch Gaststätten und Cafés. Damit soll dem Verkehrs- und Parkaufkommen Rechnung getragen werden, das durch diese Einrichtungen verursacht wird.
herzlichen Dank für die übersandten Unterlagen.

Kann der Betreiber nicht die notwendigen Parkplätze auf dem eigenen Grundstück nachweisen, kann die Gemeinde eine Ablöse vereinbaren. Das im Rahmen der Ablöse gezahlte Geld muss die Gemeinde verwenden um (ausreichend) öffentlichen Parkraum bereit zu stellen.

Die Gemeinde hat ihre Verpflichtung aus der Vereinbarung erfüllt und Ihnen die Nutzungserlaubnis für das Café erteilt, so dass nunmehr Sie auch Ihre Verpflichtung erfüllen müssen. Ohne die Bereitschaft der Gemeinde zum Abschluss eines Ablösevertrages hätte Ihnen die Erlaubnis zum Betrieb des Cafés – auch nicht für ein paar Jahre- erteilt werden dürfen.

Die Tatsache, dass Sie das Café nicht längerfristig betreiben, fällt allein in Ihren Verantwortungsbereich, so dass auch kein Raum für eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt. Ein einseitiger Wegfall des Grundes für einen Vertrag führt nicht zu der Möglichkeit sich von diesem loszusagen. Sie müssen zudem sehen, dass nach der erfolgten Genehmigung die Befugnis zum Betrieb eines Cafés in den Räumen dauerhaft vorhanden bleibt und der Eigentümer jederzeit von diesem Recht wieder Gebrauch machen kann.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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