Aufforderung zum Schadenersatz gegenüber einer Demenzkranken

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Mutter ist 95 Jahre alt, dement und hat im Heim einer Heimangestellten die Brille kaputt gemacht. Meine Mutter hat keine Haftpflichtversicherung. Die Heimangestellte sagte mir, ich sollte in Vorkasse treten und würde das Geld lt. Heimleiterin wieder bekommen. Da die Heimleitung gewechselt hat, will man nun davon nichts mehr wissen. Die Brille hat 260.00€ gekostet. Im Heimvertrag steht: Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen dieses Vertrags nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Kann man meine Mutter dafür verantwortlich machen? Sie weiß doch nicht mehr was sie tut, das ist doch traurig genug.

Antwort des Anwalts

Gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Aufforderung zum Schadenersatz für die Brille Stellung:

Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass Sie sich auf die Regelung im Heimvertrag berufen sollten, wonach „Bewohner und Einrichtung einander für Sachschäden im Rahmen dieses Vertrags nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften“.

Denn diese Regelung führt dazu, dass der jeweilige Anspruchssteller, hier die Heimangestellte beweispflichtig dafür ist, dass die Beschädigung der Brille vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.

Ein derartiger Beweis ist in der Praxis nur schwer zu führen, zumal ein nicht unerhebliches Mitverschulden der Heimangestellten denkbar erscheint. Denn sie wusste um die Situation Ihrer Mutter und musste demgemäss besonders vorsichtig sein.

Ich empfehle Ihnen daher, eine Kostenübernahme oder auch nur Vorkasse mit Hinweis auf die Regelung im Heimvertrag abzulehnen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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